Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG am 28.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts
des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Dem Vorstand gelang nach dem Konsolidierungsjahr ein beachtlicher Turnaround. Die Befürchtung, die Gesellschaft könne sich \"zu Tode schrumpfen\", hat sich zum Glück nicht bestätigt. Vielmehr konnten alle wesentlichen Kennziffern deutlich gesteigert werden und nach dem erheblichen Ergebniseinbruch des Vorjahres (-4,8 M) wieder ein positives Konzernergebnis von 2,9 erzielt werden. Die neue, erheblich verkleinerte Geschäftsbasis erweist sich bisher als tragbar. Die weitere Straffung der Strukturen ist abgegangen worden und nach wie vor auch erforderlich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat die Gesellschaft in einer kritischen Phase nicht zuletzt durch 6 Sitzungen konstruktiv und kritisch unterstützt. Die im sehr ausführlichen Bericht genannten Themenschwerpunkte treffen die wesentlichen Herausforderungen. Auch die Ernennung eines Finanzvorstandes zeigt das Augenmerk des Aufsichtsrats auf bisher u.U. vernachlässigte Prioritäten.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Gegen die erneute Bestellung der BDO AG sind keine Anhaltspunkte zu ersehen. Der SdK-Sprecher wird aber in der HV darauf hinweisen, dass der Umfang der sonstigen Leistungen des AP im Vergleich zu den Prüfungsleistungen (nur) gerade noch vertretbar ist. Bei der Zustimmung wird insoweit davon ausgegangen, dass die \"sonstigen Beratungsleistungen\" des Abschlussprüfers von 111 T € für im GB genannte notwendige Sonderprüfungen unvermeidbar waren.
TOP 5
Beschlussfassung über das Unterbleiben einer individualisierten Offenlegung
der Vorstandsbezüge gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 S. 2 HGB
Ablehnung
Begründung:
Es ist nicht ersichtlich, warum die absolute Ausnahmemöglichkeit des HGB, von der individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge abzusehen, für weitere 5 Jahre angewendet werden soll. Spätestens seit der Ernennung des 2. Vorstandes besteht dafür keine Notwendigkeit mehr.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Vergütung des
Aufsichtsrats (§ 9 Abs. 5 erster Unterabsatz der Satzung)
Zustimmung
Begründung:
Die bisherige AR - Vergütung ist viele Jahre unverändert geblieben. Die Zustimmung zur beabsichtigten Verdoppelung der AR - Bezüge auf 28000 € erfolgt unter der Prämisse, dass die neue Vergütung wieder für mehrere Jahre konstant bleibt. Der SdK-Forderung nach ausschließlicher fixer Vergütung für ARe wird entsprochen. Die Regelung für den stellvertreten Vorsitzenden (unverändert Faktor 1,5) erscheint bei einem dreiköpfigen AR aber überflüssig. Ihr Wegfall wird in der HV vom SdK-Sprecher angeregt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|