Hauptversammlung der Bauer AG am 30.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2010
Ablehnung
Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht eine gegenüber Vorjahr konstante Dividende von 0,60 € bei einem Ergebnis je Aktie von 2,04 € vor. Die Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernergebnis läge damit bei etwa 30%. Die SdK fordert diesbezüglich eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60% und folgt damit dem Grundsatz der hälftigen Teilung des Konzernergebnisses zwischen Gesellschaft und Aktionär.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Mit einem Ergebnis nach Steuern von knapp 40 Mio. Euro hat der Vorstand wieder ein ordentliches Ergebnis in 2010 erwirtschaftet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand offensichtlich angemessen überwacht und auch beraten.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Ablehnung
Begründung: Auch wenn die PWC AG grundsätzlich geeignet ist Konzern und Gesellschaft zu prüfen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu wahren.
TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind bestens geeignet, als Aufsichtsräte bei der Bauer AG zu wirken.
TOP 7
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben im Jahres- und Konzernabschluss
Ablehnung
Begründung: Die SdK e.V. lehnt grundsätzlich die Beschlussvorlage ab, die eine Einschränkung der gesetzlichen Offenlegungspflicht vorsieht. In diesem Fall geht es um Verzicht auf die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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