Hauptversammlung der Patrizia Immobilien AG am 29.6.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG
Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der Konzernjahresfehlbeträge der letzten 3 Jahre ist es angemessen, den Bilanzgewinn der AG von 37,3 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im vollen Umfang gerecht geworden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wiederwahl von Herren Dr. Theodor Seitz, Harald Boberg, Manfred J. Gottschaller sprechen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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