Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.11



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Hauptversammlung der Halloren Schokoladenfabrik AG am 22.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Mit der Ausschüttung einer Dividendenzahlung von 33 Eurocent pro Aktien wird fast der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 1,56 Mio. € aus dem Jahr 2010 ausgeschüttet. Der weitaus höhere Bilanzgewinn von 7,067 Mio. € resultiert aus Gewinnvorträgen aus den Vorjahren.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand konnte im Jahr 2010 einen Rekordumsatz in Höhe von 60,65 Mio. € erwirtschaften. Die Ertragskennzahlen konnten allerdings nicht sonderlich verbessert werden. Dennoch verstand der Vorstand es, im Jahr 2010 die Halloren Schokoladenfabrik AG in einem eher wachstumsschwachen Branchenumfeld weiterhin profitabel wachsen zu lassen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht ist doch recht dünn und daher weiterhin ausbaufähig. Dennoch scheint der Aufsichtsrat seinen Aufgaben im Großen und Ganzen nachgekommen zu sein und hat den Vorstand gut beraten und überwacht.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Es liegen der SdK keine Bedenken vor, die Personen Herrn Morzynski, Herrn Eberhardt, Herrn Braun sowie Herrn Prof. Weidemann (als Ersatzmitglied) in den Aufsichtsrat wieder zu wählen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Zustimmung.
Begründung: Die neu angepasste Aufsichtsratsvergütung ist nach Ansicht der SdK absolut vertretbar. Außerdem begrüßt die SdK eine feste, erfolgsunabhängige Aufsichtsratsvergütung.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der SdK liegen keine Gründe vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, nicht zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.