Hauptversammlung der Halloren Schokoladenfabrik AG am 22.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2010, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Mit der Ausschüttung einer Dividendenzahlung von 33 Eurocent pro
Aktien wird fast der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 1,56 Mio. € aus
dem Jahr 2010 ausgeschüttet. Der weitaus höhere Bilanzgewinn von 7,067 Mio.
€ resultiert aus Gewinnvorträgen aus den Vorjahren.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand konnte im Jahr 2010 einen Rekordumsatz in Höhe von
60,65 Mio. € erwirtschaften. Die Ertragskennzahlen konnten allerdings nicht
sonderlich verbessert werden. Dennoch verstand der Vorstand es, im Jahr 2010
die Halloren Schokoladenfabrik AG in einem eher wachstumsschwachen
Branchenumfeld weiterhin profitabel wachsen zu lassen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht ist doch recht
dünn und daher weiterhin ausbaufähig. Dennoch scheint der Aufsichtsrat
seinen Aufgaben im Großen und Ganzen nachgekommen zu sein und hat den
Vorstand gut beraten und überwacht.
TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Es liegen der SdK keine Bedenken vor, die Personen Herrn
Morzynski, Herrn Eberhardt, Herrn Braun sowie Herrn Prof. Weidemann (als
Ersatzmitglied) in den Aufsichtsrat wieder zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung.
Begründung: Die neu angepasste Aufsichtsratsvergütung ist nach Ansicht der
SdK absolut vertretbar. Außerdem begrüßt die SdK eine feste,
erfolgsunabhängige Aufsichtsratsvergütung.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der SdK liegen keine Gründe vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, nicht zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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