Hauptversammlung der aleo solar AG am 29.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aleo solar AG zum 31.
Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die aleo solar AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der aleo solar AG
Ablehnung
Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei zweistelligem
Umsatzwachstum, einer mehr als Verdoppelung des Jahresüberschusses und
einer Eigenkapitalquote von 68,9% (Vj. 58,4%)die Aktionäre Bosch Gruppe
70,17%) und der Streubesitz (29,83%) - Stand 31.12.2010 - von den
Ergebnissen ausgeschlossen werden sollen und der Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 25.923.935,41 auf volle Rechnung vorgetragen wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Internationalisierung wurde in 2010 weiter vorangetrieben.
Der Auslandsanteil an den Umsätzen wurde auf 35,8% gesteigert. Die
Marktposition wurde in vielen europ. Ländern gestärkt. Das Umsatzziel
wurde übertroffen. EBIT Marge stieg von 4,3 auf 7,8%.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen
ersichtlich, wurde eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Der
Aufsichtsrat kam zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für
Die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Es besteht kein Zweifel, dass PricewaterhouseCoopers
prinzipiell geeignet ist, die Abschlussprüfung von Gesellschaft und
Konzern vorzunehmen. Zwecks Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung
und mit Blick auf die aus Sicht der SdK zu hohe Honorare außerhalb der
Prüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Die SdK fordert eine
weitestgehende Trennung von Prüfung und anderen Leistungen (Beratung).
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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