Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.06.11



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Hauptversammlung der aleo solar AG am 29.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aleo solar AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die aleo solar AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der aleo solar AG

Ablehnung
Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei zweistelligem Umsatzwachstum, einer mehr als Verdoppelung des Jahresüberschusses und einer Eigenkapitalquote von 68,9% (Vj. 58,4%)die Aktionäre Bosch Gruppe 70,17%) und der Streubesitz (29,83%) - Stand 31.12.2010 - von den Ergebnissen ausgeschlossen werden sollen und der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.923.935,41 auf volle Rechnung vorgetragen wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Internationalisierung wurde in 2010 weiter vorangetrieben. Der Auslandsanteil an den Umsätzen wurde auf 35,8% gesteigert. Die Marktposition wurde in vielen europ. Ländern gestärkt. Das Umsatzziel wurde übertroffen. EBIT Marge stieg von 4,3 auf 7,8%.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich, wurde eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat kam zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für Die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Ablehnung
Begründung: Es besteht kein Zweifel, dass PricewaterhouseCoopers prinzipiell geeignet ist, die Abschlussprüfung von Gesellschaft und Konzern vorzunehmen. Zwecks Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung und mit Blick auf die aus Sicht der SdK zu hohe Honorare außerhalb der Prüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung von Prüfung und anderen Leistungen (Beratung).

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.