Hauptversammlung der freenet AG am 30.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Eine auf -,80 € vervierfachte Dividende spiegelt ein erfolgreiches Jahr wider. Der Dividendenbetrag entspricht 50 % der von der Gesellschaft angewendeten Kennziffer des \"free cash flow\". Er soll künftig auf 60 % des FCF steigen. Bezogen auf den Konzerngewinn ergibt sich eine Ausschüttungsquote von ca. 90%. Angesichts des hohen Cash Flow ist diese hohe Ausschüttungsquote vertretbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Die Konsolidierung des vergangenen Jahres wurde erfolgreich fortgesetzt und zeigt positive Wirkung. Bei leicht zurückgegangenem Umsatz konnten EBIT und Konzernergebnis deutlich verbessert werden. Der Verkauf der \"Cash Cow\" Strato hinterließ weniger Lücken als befürchtet. Die Bündelung der Kräfte auf die neuen strategischen Schwerpunkte ist erfolgreich. Weitere Synergien, u.a. durch ein einheitliches IT-System, sowie ein nochmaliger leichter Personalrückgang sollten für eine weitere Stabilisierung sorgen. Anders als noch vor wenigen Jahren erscheint die Gesellschaft auch wieder um eine intensive Kommunikation mit den Aktionären bemüht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Auch in diesem Jahr lässt sich schon aus dem sehr detaillierten AR - Bericht wieder erkennen, dass sich der AR intensiv mit den wesentlichen Themen (u.a. Fortsetzung der Restrukturierung und IT - Integration) des Unternehmens befasst hat. 4 Präsenzsitzungen und 4 Telefonkonferenzen bestätigen dies quantitativ. Passend zu den Schwerpunkten erfolgten 3 Sitzungen des IT - Ausschusses.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung:
Einer erneuten Beauftragung von PWC wird nur unter der Prämisse zugestimmt, dass in der HV eine plausible Begründung für die Notwendigkeit der 642 T € \"anderer Bestätigungsleistungen\" abgegeben wird, da diese gut 50 % der Prüfungsleistungen ausmachen. Besonders hinterfragt wird, warum diese Leistung vom AP erbracht werden musste.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Das neue System verabschiedet sich endlich von dem mehrfach kritisierten bisherigen \"Aktienwertsteigerungsprogramm\"! Sowohl die kurz- als auch langfristigen variablen Bestandteile haben einen Cap, die langfristigen Teile können positiv und negativ sein. Die zugrundegelegten Kennziffern erscheinen plausibel. Der Sinn und Zweck der Umrechnung der langfristigen Bestandteile in virtuelle Aktien wird auf der HV kritisch hinterfragt. Auch wird kritisiert, dass der (gute!) Bericht des Aufsichtsrats zum neuen System nur auf der Website abrufbar ist und nicht physisch der Einladung zur Tagesordnung beigefügt wurde.
TOP 7
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Vorbehaltlich einer positiven Vorstellung in der HV sind von der \"Papierform\" her keine Anhaltspunkte gegen die zur Wahl stehenden Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsräte Kraemer und Prof. Thoma ersichtlich.
TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung von § 2 der Satzung (Gegenstand des
Unternehmens)
Zustimmung
Begründung:
Die Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens soll künftigen möglichen Entwicklungen besser Rechnung tragen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2005 gemäß § 4
Abs. 6 der Satzung, über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009 gemäß §
4 Abs. 7 der Satzung, über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4
Abs. 8 der Satzung sowie des zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses
vom 20. Juli 2007, sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie die entsprechenden Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft orientiert sich (vorbildlich) an den Empfehlungen der SdK. Gegen ein neues genehmigtes Kapital von bis zu 15 % des Grundkapitals (davon mit Bezugsrechtsausschluss jedoch nur bis maximal 10 %) für maximal 4 Jahre bestehen keine Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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