Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.06.11



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Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG am 16.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. Betrachtet man allein den Jahresüberschuss der AG mit 4,9 Mio. EUR, so freut man sich möglicherweise darüber, dass unmittelbar nach der Restrukturierung der Vorschlag für die Ausschüttung des kompletten Jahresüberschusses vorgeschlagen wird. Allerdings besteht die grundsätzliche Forderung der Aktionärsschützer, 40-60 % des Konzernüberschusses auszuschütten. Dies ist bei einem Konzernergebnis von 12,5 Mio. EUR nicht erfüllt. Die SdK wird dennoch für den Vorschlag der Verwaltung stimmen, da wir der Auffassung sind, dass noch Nacharbeiten erforderlich sind und insbesondere die Verbreiterung der Produktpalette nicht hinreichend umgesetzt ist. Hier wird die Gesellschaft weiteren Kapitalbedarf benötigen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben stets wahrgenommen und gerade in der schwierigen Zeit insbesonderes der Druckmaschinenhersteller außerordentlich gut gemeistert. Dies wird allemal deutlich, wenn man sich einen Blick auf die Wettbewerber gönnt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vostandes stets wahrgenommen. Einer Entlastung kann daher nur zugestimmt werden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Wirtschaftsprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings wird auf der HV die langjährige Bindung der Gesellschaft an den Prüfer zu hinterfragen sein. Die SdK fordert hier einen Zeitraum, der 10 Jahre normalerweise nicht überschreitet und nicht nur den Wechsel des Prüfungsteams innerhalb der gleichen Prüfungsgesellschaft. Wir gehen davon aus, dass hier neben einer Nutzung des freien Wettbewerbs im Prüfungsmarkt auch eine erneute Sichtweise auf die Gesellschaft positiv zum Tragen kommt. Rückmeldungen von Gesellschaften, die einen solchen Wechsel bereits vollzogen haben bestätigen dankend neue Angregungen und Impulse des neuen Prüfers. Dies gilt gerade für die Aktionäre, da die Beurteilung des Jahresabschlusses durch einen externen Dritten ein ganz wesentliches Kriterium zur Beurteilung der Aktienanlage als Investment darstellt.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Den vorgeschlagenen Kandidaten wird die SdK zustimmen, da sie keine Bedenken dagegen erkennen kann. Allerdings gehen wir davon aus, dass sich die Kanditaten auf der HV den Aktionären noch persönlich mit eigenen Worten vorstellen.

TOP 7
Beschlussfassung zum Verzicht auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich für eine offene und transparente Vorgehensweise, wie sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Es besteht aus unserer Sicht kein Grund, hier von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt. Die SdK hat hierzu keine Bedenken, da insbesondere die Begrenzung auf 10 % des Eigenkapitals durch den gewählten Beschlussvorschlag eingehalten wird.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit Erneuerung der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von etwa 36% des aktuellen Grundkapitals vor. Für Sacheinlagen ist ein unbegrenzter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgeschlagen. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel; die SdK akzeptiert diesbezüglich lediglich maximal 25% für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und 25% für Barkapitalerhöhungen mit allgemeinem Bezugsrecht. Für kleinere Akquisitionen und Arrondierungen des Beteiligungsportfolios ist dieses völlig ausreichend. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte eine Hauptversammlung einberufen werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.