Hauptversammlung der Evotec AG am 16.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eV.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Erstmals in der Geschichte der Evotec wird ein Gewinn ausgewiesen – wenn das nicht ein Grund ist, die Verwaltung zu entlasten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Erstmals in der Geschichte der Evotec wird ein Gewinn ausgewiesen – wenn das nicht ein Grund ist, die Verwaltung zu entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die KPMG als Abschlussprüfer.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Der Gesamtumfang der Vorstandsvergütung ist aus Sicht der SdK hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens unangemessen hoch.
TOP 6
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Das nach Delisting der Evotec an der NYSE mit Herrn Oetker eine Persönlichkeit in den AR kommen würde, war schon länger bekannt und ist zu begrüßen. Auch mit Herrn Pinkwart scheint man einen guten Kandidaten aufgestellt zu haben
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufstockung des bestehenden genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Wenn auch schweren Herzens – so ist doch die Aktie der Evotec das einzige Zahlungsmittel, dass der Gesellschaft zur Verfügung steht. Schweren Herzens deshalb, weil die Evotec von dem Zahlungsmittel reichlichen Gebrauch gemacht hat – nicht immer so, dass die Werthaltigkeit der übernommenen Unternehmen stichhaltig überprüft werden kann.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt den Erwerb von realen Aktien gegenüber Aktienoptionsprogrammen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Rahmen der satzungsmäßigen Vergütung des Aufsichtsrats und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung: Aktienrückkauf ist erforderlich, um die eigenen Verpflichtungen zu erfüllen.
TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt ihre Mittel sowie ggf. zusätzliches Kapital für das operative Geschäft und sollte demzufolge keine weiteren Aktienrückkäufe vornehmen. Im Des weiteren ist der TOP überflüssig, soweit er nur zur Durchführung von TOP 8 dient, wenn TOP 8 – wie von der SdK vorgeschlagen – abgelehnt wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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