Hauptversammlung der VIB Vermögen AG am 07.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, der Lageberichte
für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010
Ablehnung
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.331.561,00 vollständig mittels einer Dividende an die Aktionäre auszuschütten (€ 0,30/Stück Aktie). Dieser Betrag ist aber lediglich rund ein Drittel des erzielten Konzernjahresüberschusses. Damit erfüllt die Ausschüttungshöhe nicht die Vorgaben der SdK, wonach zumindest eine hälftige Ausschüttung des Konzernjahresüberschusses erfolgen soll. Ein Grund für die Abweichung von diesem Grundsatz ist nicht erkennbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2010 seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Dies zeigt sich insbesondere auch an der positiven Umsatzentwicklung (+ 5,3 %) und einer EBIT-Steigerung von 4,9 %. Das Konzernergebnis beträgt € 16,9 Mio. und konnte damit um 37,0 % im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat seine Prüfungs- und Überwachsungspflichten im Geschäftsjahr 2010 ordnungsgemäß wahrgenommen. Es fanden im Berichtsjahr 6 Aufsichtsratssitzungen statt, in denen jeweils alle Mitglieder teilgenommen haben. Wichtige Themen waren insbesondere die organisatorische Neuausrichtung im Zuge der Entkonsolidierung des ehemaligen Getränkesegments sowie mögliche Immobilientransaktionen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Es wäre wünschenswert, wenn die Verwaltung bereits im Rahmen der Tagesordnung die Qualifikation der einzelnen zu wählenden Mitglieder ausführlich darstellen würde. Schließlich soll den Aktionären auch eine Stimmabgabe ohne persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung möglich sein. Eine schriftliche Stimmabgabe bzw. eine Stimmbevollmächtigung erfordert aber umfassende Kenntnis von den einzelnen Beschlussvorschlägen. Dazu gehört zweifellos auch die Qualifikation der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.
Allerdings sollen im konkreten Fall die drei bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates auch wieder neu gewählt werden. Es kann daher ausnahmsweise von einer individualisierten und umfassenden Beschreibung der einzelnen Mitglieder abgesehen werden.
TOP 6
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Zustimmung
Begründung:
Einer Wahl der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Augsburg) für das Geschäftsjahr 2011 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten stehen keine Bedenken entgegen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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