Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.11



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Hauptversammlung der Brenntag AG am 22.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2010, und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Der Gewinn der Gesellschaft betrug € 196 Mio. die Ausschüttung an die Aktionäre soll € 72,1 Mio. betragen. Dies ist nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK zu nierig, weil die Ausschüttungsquote weniger als 40% des Gewinnes ist und die Gewinnrücklagen ohnehin über € 600 Mio. betragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr eine erhebliche Steigerung des Gewinns, des Umsatz und nicht zuletzt auch des Wertes der Aktien bewirken können. Sonstige Gründe die gegen eine Entlastung des Vorstandes sprechen sind nicht ersichtlich.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner insgesamt guten Arbeit unterstützt. Gründe die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen sind nicht ersichtlich.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: PWC ist als Abschlussprüfer für Gesellschaft und Konzern sicherlich geeignet. Aufgrund der zu hohen Honorare außerhalb der Prüfung, insbesondere für Steuerberatungsleistungen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag trotzdem ab. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen. Dies ist nicht gewährleistet. Im abgelaufenen Jahr hatte die PWC € 1,2 Mio. an Beratungsleistungen, € 0,5 Mio. an Steuerberatungsleistungen eingenommen und lediglich € 0,7 Mio. an Abschlusskosten. Auch in dem Vorjahr war das Verhältnis der Abschlussleistungen zu den sonstigen Leistungen 50% zu 50% und überstieg somit das von der SdK geforderte Verhältnis der Abschlussleistungen 75% zu 25% sonstige Leistungen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die Vorstandsvergütung enthält den Bestandteil der virtuellen Aktien, dies wird von der SdK als nicht geeignete Basis für eine Vergütung angesehen. Außerdem ist eine Change of control Klausel vorgesehen, die zu einer Weiterzahlung der Bezüge bei gleichzeitiger Kündigungsmöglichkeit der Vorstände berechtigt. Zudem ist das System der Bonuszahlungen zu kompliziert.

TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Herr Clark war bis zum Ende der Hauptversammlung Vorstand der Gesellschaft. Die SdK lehnt den direkten Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat grundsätzlich ab, weil hierdurch potenziell Interessenkonflikte bestehen können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.