Hauptversammlung der Solon SE am 16.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 sowie Vorlage und Erläuterung des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 nebst Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben nach Art. 61 SE-VO1 i.V.m. § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich im letzten Jahr stabilisiert. Die Lage ist aber noch immer angespannt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es spricht nicht gegen den Abschlussprüfer.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie eine entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich wird der Bezugsrechtsausschluss von bis zu 50 % des Grundkapitals für Sachkapitaleinbringungen abgelehnt. Aufgrund der schlechten Eigenkapitalquote und der nach wie vor schwierigen Lage der Gesellschaft erfolgt aber in diesem Fall die Zustimmung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Ablehnung
Begründung:
Die Beschlussvorlage ist völlig unverständlich, da die Gesellschaft überhaupt kein Geld für den Rückkauf eigener Aktien hat, geschweige dann für den möglichen Verwendungszweck zur Einziehung von Aktien. Damit würde sogar der Bestand der Gesellschaft gefährdet werden. Nur der Rückkauf der ausstehenden Wandelanleihe wäre sinnvoll, wenn Geld vorhanden wäre.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 16 und § 17
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen sind unbedenklich.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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