Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.06.11



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Hauptversammlung der F24 am 07.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2010 der F24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung
Begründung: Die Verwendung des Bilanzgewinns ist angemessen aufgrund eines starken Ergebnissprungs. Es soll eine Dividende von 0,17 € je Aktie ausgeschüttet werden (gesamt 408.510 €), was einer Ausschüttungsquote von 70,8% entspricht.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung
Begründung: Das Jahr 2011 war ein sehr erfolgreiches Jahr, was sich in den stark gewachsenen Umsatz und Gewinn-Zahlen mit starkem Cash-Flow und hohen Eigenkapitalquote wiederspiegelt. Somit ist einer Entlastung des Vorstandes nichts entgegen zu setzen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung
Begründung: Es gibt keinen triftigen Grund der eine Ablehnung des Aufsichtsrats erfordert, deshalb wird diesem Tagesordnungspunkt zugestimmt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand-Gesellschaft AG ist eine mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 20 Jahren Erfahrung. Sie sammelte mehrere Berufserfahrungen in führenden internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, was für f24 von Bedeutung ist.

TOP 6
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine Punkte gegen die Wiederwahl der Kandidaten. Alle haben Erfahrung und Kompetenzen in verschiedenen Arbeitsbereichen. Diese Zusammensetzung bietet einen vielseitigen Ansatz zur Unternehmenserfolgsüberwachung.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Satzungsänderung.

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich Kapitalerhöhungen von über 25% des bestehenden Grundkapitals ab. Laut TOP7 soll neues Kapital in Höhe von 50 % des bestehenden Grundkapitals geschaffen werden können. Des Weiteren beinhaltet der Beschlussvorschlag eine aus Sicht der SdK zu weitgehende Option zur Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011), die Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung.

Ablehnung
Begründung: Da sich die Ausgabe von Aktienoptionen überwiegend als ein von hohen Kosten begleitetes, nicht wirksames Mittel zur nachhaltigen Steigerung des Aktienwertes erwiesen hat, lehnt die SdK die Ausgabe von Aktienoptionen ab. Stattdessen fordert die SdK die Hergabe von Aktien mit Haltefrist und Eigenbeteiligung der Begünstigten.

TOP 9
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das ARUG.

Zustimmung:
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind Anpassungen an die veränderte Gesetzeslage und aus Sicht der SdK unproblematisch.

TOP 10
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen.

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.