Hauptversammlung der Mologen AG am 07.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2010
beendete Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, hat der Vorstand gute Arbeit geleistet. Die Produkt-Pipeline
scheint gefüllt. Ob und wann sich das allerdings in konkreten Umsätzen widerspiegeln wird, ist schwer zu beurteilen.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und
Beratung des Vorstandes nachgekommen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Rölfs wurde erstmals für 2003 zum Abschlussprüfer gewählt. Dieser Zeitraum liegt noch innerhalb der 10 Jahre, die die SdK zum Wechsel fordert. Von daher ist gegen die Wahl des Abschlussprüfers nichts einzuwenden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Vor kurzem hat gerade erst eine Kapitalerhöhung stattgefunden, deren Wert sich
erst noch herausstellen muss. Dies sollte das Unternehmen zunächst einmal
verdauen bevor wieder Vorratsbeschlüsse mit Bezugsrechtsausschluss getroffen
werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2007
und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Konsequent (s.o.)
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Bezugsrechten ohne Schuldverschreibungen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines bedingten Kapitals 2011 und
Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Grundsätzlich sind MA-Beteiligungsprogramme begrüßenswert, da sie dafür sorgen,
dass qualifizierte MA gewonnen und gehalten werden können. Zwei Punkte sind
allerdings kritisch zu bewerten: 1. Verhältnis 30% für den Vorstand, 70% für die
AN. Das ist zwar in anderen Unternehmen auch nicht anders, macht es aber nicht
besser. Gerade in Forschungsunternehmen, ist die zweite Reihe der AN für die
Resultate überproportional verantwortlich. Insofern sollte sie auch angemessener
berücksichtigt werden. 2. Die Hürde einer Steigerung von mindestens 5% pro Jahr
im Vergleich zum Ausgangswert ist viel zu gering. Angesichts des Kursverlaufs der
letzten fünf Jahre und den kommunizierten Zielen, könnte es hier schon etwas
ambitionierter sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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