Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE am 17. Juni 2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 (1. August 2010 bis 31. Dezember 2010)
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK lehnt den Vorschlag aber ab.
Begründung:
Die Ausschüttung von 0,50 € je Vorzugsaktien, das sind gesamt € 76.562.500, beläuft sich bei weitem nicht auf 50 % des Bilanzgewinns von € 439.527.668,31. Dieses auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stammaktionäre auf die Ausschüttung seiner Dividende verzichten.
Hinzu kommt, dass die Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht haben und deshalb umso mehr durch höhere Dividende partizipieren sollten.
Durch die erfolgreich abgewickelte Kapitalerhöhung besteht aus heutiger Sicht kein Grund für die zurückhaltende Dividendenpolitik.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK stimmt dem Vorschlag aber zu.
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Entlastung aus heutiger Sicht entgegenstünden.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK stimmt dem Vorschlag aber zu.
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Entlastung aus heutiger Sicht entgegenstünden.
TOP 5
Wahl von Ernst & Young
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK lehnt den Vorschlag aber ab.
Begründung: Ernst & Young erzielt mit der Porsche SE erheblich Umsätze aus Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen. Überdies ist die Gesellschaft in erheblichem Masse für die Volkswagen AG tätig.
TOP 6
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelanleihen, Genusrechten oder Gewinnschutzverschreibungen, Aufhebung des bestehenden bedingten und des bestehenden genehmigten Kapitals.
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien. SdK stimmt dem Vorschlag aber zu.
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Aufhebung dieser Ermächtigungen sprechen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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