Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.11



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Hauptversammlung der Essanelle Hair Group AG am 17.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des gebilligten Konzernabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des für den Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG und für den Konzernabschluss zusammengefassten Lageberichts der ESSANELLE HAIR GROUP AG sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Zustimmung
Begründung:

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, € 0,50 auszuschütten. Die entspricht bei einem Gewinn von € 0,79 je Aktie über 50% des auf eine Aktie entfallenden Gewinnes. Damit sind die Vorgaben der SdK von einer Ausschüttungsquote erfüllt. TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Trotz rückläufigen Umsatzes infolge der Kaufhauskrise ist der Gewinn und das Ergebnis je Aktie stabil gehalten worden. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die auch in den folgenden Jahren das Wachstum sichern sollen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützt und hinreichend überwacht. Kritisch anzumerken ist ein Beratungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem AR Mitglied. Der Inhalt dieses Vertrages muss aber auf der Hauptversammlung noch hinterfragt werden. Dies kann aber nicht ohne Weiteres zur Nichtentlastung des Aufsichtsrates führen. Denn Vorstand und Aufsichtsrat mussten sich ja vom Sinn und Inhalt des Vertrages informieren und diesem zustimmen. Daher ist davon auszugehen, dass der Vorstand und Aufsichtsrat schon zur Vermeidung eines eigenen Regresses alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ordnungsgemäß und sorgfältig geprüft haben.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: PWC ist als Abschlussprüfer für Gesellschaft und Konzern sicherlich geeignet. Aufgrund der zu hohen Honorare außerhalb der Prüfung, insbesondere für Steuerberatungsleistungen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag trotzdem ab. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat wird nach seiner Wahl die erforderliche Sachkenntnis aus dem Geschäftsbereich der Gesellschaft haben. Es wird aber auch der erforderliche Sachverstand aus dem Bereich der Bilanzierung vorhanden sein. Sonstige Gründe für die Ablehnung der Kandidaten sind nicht bekannt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.