Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.11



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Hauptversammlung der Manz Automation AG am 28.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die Manz Automation AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Den Mitgliedern des Vorstands ist Entlastung zu erteilen, da er die ihm gestellten Aufgaben erfüllt hat. Die SdK erwartet vom Vorstand allerdings eine grundsätzliche Aussage zur mittelfristigen Dividendenpolitik.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet, da sie ihren Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets nachgekommen sind.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag wird von der SdK aufgrund der zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung abgelehnt. Hier fordert die SdK eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten bestehen grundsätzlich keine Bedenken, das Amt im Sinne aller Aktionäre auszuüben. Allerdings wird bei einzelnen Kandidaten auf der HV zu hinterfragen sein, ob die Fülle der bereits vorhandenen Mandate noch hinreichend Zeit erübrigt, sich den Aufgaben dieser Gesellschaft stets stellen zu können. Sollten hier Zweifel auftauchen, so wird keine Zustimmung erfolgen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Firma und der Satzung

Zustimmung
Begründung: Dem Beschlussvorschlag kann ohne weiteres zugestimmt werden, da er lediglich eine Namensanpassung an das sich ändernde Geschäftsumfeld beinhaltet und sich daraus keine weiteren Konsequenzen ableiten lassen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens und der Satzung

Zustimmung
Begründung: Dem Beschlussvorschlag kann ohne weiteres zugestimmt werden, da er lediglich eine Änderung des Gegenstandes des Unternehmens beinhaltet. Die Ausführungen zu TOP 7 gelten analog.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der fixen Vergütung auch der Höhe nach könnte durchaus zugestimmt werden. Allerdings lehnt die SdK eine variable Vergütung grundsätzlich ab, da Funktionen, wie Kontrolle und Überwachung des Vorstands nicht erfolgsabhängig sein sollten. Daher ist der Vorschlag einer weiteren Vergütung in Abhängigkeit des Konzernergebnisses auch in der vorgeschlagenen Begrenzung abzulehnen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem beinhaltet neben Aktienoptionen auch Change-of-Control-Klauseln, die die SdK ablehnt.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften im Rahmen eines Performance Share Plan mit Matching-Komponente (Manz Performance Share Plan 2011) und die Schaffung eines bedingten Kapitals III sowie die Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab und fordert stattdessen die Hergabe von Aktien zum Börsenkurs (ggf. für Mitarbeiter mit Abschlag).

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.