Hauptversammlung der Höft & Wessel AG am 15.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft &
Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des nach International
Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 10 Cent pro Aktie ist erst die zweite in der Geschichte des Unternehmens nach der Börseneinführung im Zuge des Neuen Markts. Im Vorjahr betrug sie 8 Cent. Der jetzige Vorschlag entspricht zwar nur 25% des ausgewiesenen Konzern-Jahresüberschusses von 40 Cent p.A. (\"bereinigt\" 50 Cent), ist aber aufgrund der bis 2008 aufgelaufenen und gegen Rücklagen verrechneten Verluste von ca. 40 Mio € akzeptabel. Bei ca. 8,5 Mio Aktien gelangen jetzt ca. 850 T € zur Ausschüttung, natürlich steuerfrei. Also werden Dividenden noch sehr viele Jahre lang ebenfalls steuerfrei gezahlt werden.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein einigermaßen brauchbares Ergebnis erwirtschaftet. Allerdings tritt das Unternehmen in einem sehr wettbewerbsintensiven Umfeld sowohl beim Umsatz wie auch beim Ertrag ziemlich auf der Stelle. Das ist jedoch - relativ gesehen im Hinblick auf die horrenden Verluste in der Vergangenheit bis 2008 - derzeit und bis auf weiteres als Erfolg zu sehen. Handlungsbedarf für die Zukunft besteht beim stark defizitären Geschäftsbereich Skeye (Auto ID in Handel und Logistik). Generell ist die mangelnde Profitabilität (EBIT-Marge 3%) zu verbessern.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat - soweit erkennbar - seinen Anteil zum bescheidenen Erfolg der Gesellschaft durch Überwachung und Beratung des Vorstands beigetragen. Handlungsbedarf besteht u.a. beim Vergütungssystem des Vorstands, das keine langfristige variable Komponente beinhaltet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG-Hannover bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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