Hauptversammlung der Jungheinrich AG am 15.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
ZUR BEACHTUNG: Das gezeichnete Kapital der Jungheinrich AG ist in 18.000.000
Stimmberechtigte Stammaktien und 16.000.000 nicht stimmberechtigte Vorzugsaktien eingeteilt.
Die stimmberechtigten Stammaktien befinden sich zu 100% je zur Hälfte im Besitz der beiden Töchter des Unternehmensgründers.
Die nachstehend aufgeführten Abstimmempfehlungen drücken daher nur die
Meinung der SdK zu den Beschlussvorlagen aus - stellvertretend für die
Vorzugsaktionäre. Sie sind daher in Klammern gesetzt.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2010
(Zustimmung)
Begründung: Jungheinrich hat nach einem äußerst schwierigen Geschäftsjahr
im Gefolge der globalen Wirtschaftskrise wieder ein erfolgreiches
Geschäftsjahr gehabt, das von Konsolidierung und beginnendem Wachstum
geprägt war. Eine erfreuliche Entwicklung des Auftragseingangs, eine
entsprechend höhere Auslastung der Werke in Verbindung mit einem
verbesserten Produktmix und entsprechende Ergebniszahlen ermöglichen eine
Dividende für die Vorzugsaktie in Höhe von 0,55 EURO (Vj. 0,12). Die
Dividendenhöhe hat damit wieder das Niveau vor der Finanz- und
Wirtschaftskrise erreicht. Die Dividendenrendite liegt bei 1,9% (Vj.
0,9%).
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2010
(Zustimmung)
Begründung: Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet. Durch eine
konsequente Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen ist das Unternehmen
schlanker und effektiver aufgestellt. Für die langfristige Entwicklung von
Jungheinrich wurden wichtige Weichen gestellt. Ein neues Werk in
Sachsen-Anhalt wurde hochgefahren und im Werk in Norderstedt bei Hamburg
wurden die Fertigungsabläufe neu ausgerichtet. Die Vertriebsaktivitäten
auf den boomenden Märkten Asiens wurden ausgeweitet. Die noch junge
Vertriebspartnerschaft in den USA hat begonnen vielversprechende Früchte
zu tragen. Neue Produkte für neue Märkte und Segmente wurden entwickelt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2010
(Zustimmung)
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 6 ordentlichen Sitzungen und einer
außerordentlichen Sitzung den Vorstand bei der Verfolgung des
eingeschlagenen Konsolidierungskurses nach Kräften unterstützt. Der
Bericht des Aufsichtsrats gemäß Geschäftsbericht nimmt klar zu den vielen
Themen Stellung, die im Geschäftsjahr im Fokus standen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
(Zustimmung)
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind entweder durch bisherige
Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt und haben ihre Qualifikation unter
Beweis gestellt, oder lassen auf Grund der Beschreibung ihres Werdegangs
darauf schließen, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung
der Jungheinrich AG über Tätigkeit im Aufsichtsrat leisten werden.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
(Zustimmung)
Begründung: Da aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, dass der zur
Wiederwahl vorgeschlagene Abschlussprüfer seinen Fokus bisher auf
den Abschlussprüfungsarbeiten hatte, spricht nichts gegen eine Wiederwahl.
TOP 7
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz
5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten
Angaben
(Ablehnung)
Begründung: Das Unterbleiben von Veröffentlichungen von allgemein
akzeptierten Angaben ist bei börsennotierten Gesellschaften nicht mehr
zeitgemäß.
TOP 8
(Zustimmung)
Begründung: Die Änderungen sind unbedenklich und stehen im Zusammenhang
mit TOP 9.
TOP 9
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und
seiner Ausschüsse
(Ablehnung)
Begründung: Die SdK lehnt eine variable Vergütung des Aufsichtsrats grundsätzlich ab, da nach Auffassung der SdK die vorwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats nicht erfolgsabhängig entlohnt werden kann.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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