Hauptversammlung der Singulus AG am 31.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International
Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2010 sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES
Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der derzeitige Vorstand ist erst seit September 2009/April 2010 im Amt. Operativ deutet sich bei den Auftragseingängen endlich eine Verbesserung an.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Herr Lacher ist in seinen Funktionen als Aufsichtsrat/Vorstand in erster Linie verantwortlich für die enttäuschende Entwicklung des letzten Jahrzehnts. Zudem hat der gesamte AR eine Vorstandsvergütung beschlossen, die in weiten Teilen intransparent ist und im Fall der Zahlung eines Sonderbonusses den Interessen der Aktionäre widerspricht.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Ernst &Young prüft seit 2002, im nächsten Jahr sollte ein Wechsel erfolgen.
TOP 5
Neuwahl Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung:. Die SdK hatte schon bei der erstmaligen Bestellung Bedenken gegen Dr. Leichnitz. Dr. Blessing scheint zumindest einen geeigneten beruflichen Backround zu haben. Da der Aufsichtsrat aber eine Vorstandsvergütung beschlossen hat, die in weiten Teilen intransparent ist und im Fall der Zahlung eines Sonderbonus den Interessen der Aktionäre widerspricht (siehe TOP 3), kann eine Zustimmung nicht erfolgen.
Von dem Abstimmungsvorschlag kann abhängig von der Diskussion über TOP 6 auf der Hauptversammlung unter Umständen abgewichen werden.
Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:
Zustimmung zu der Beschlussvorlage TOP 5.
TOP 6
Billigung der Vorstandsvergütung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 3
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|