Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Singulus AG am 31.05.2011 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2010 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der derzeitige Vorstand ist erst seit September 2009/April 2010 im Amt. Operativ deutet sich bei den Auftragseingängen endlich eine Verbesserung an.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Herr Lacher ist in seinen Funktionen als Aufsichtsrat/Vorstand in erster Linie verantwortlich für die enttäuschende Entwicklung des letzten Jahrzehnts. Zudem hat der gesamte AR eine Vorstandsvergütung beschlossen, die in weiten Teilen intransparent ist und im Fall der Zahlung eines Sonderbonusses den Interessen der Aktionäre widerspricht.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Ernst &Young prüft seit 2002, im nächsten Jahr sollte ein Wechsel erfolgen.

TOP 5
Neuwahl Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung:. Die SdK hatte schon bei der erstmaligen Bestellung Bedenken gegen Dr. Leichnitz. Dr. Blessing scheint zumindest einen geeigneten beruflichen Backround zu haben. Da der Aufsichtsrat aber eine Vorstandsvergütung beschlossen hat, die in weiten Teilen intransparent ist und im Fall der Zahlung eines Sonderbonus den Interessen der Aktionäre widerspricht (siehe TOP 3), kann eine Zustimmung nicht erfolgen. Von dem Abstimmungsvorschlag kann abhängig von der Diskussion über TOP 6 auf der Hauptversammlung unter Umständen abgewichen werden.

Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:
Zustimmung zu der Beschlussvorlage TOP 5.

TOP 6
Billigung der Vorstandsvergütung

Ablehnung
Begründung: siehe TOP 3

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.