Hauptversammlung der euromicron AG am 09.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 1,10 EUR werden ca. 49 % des Konzernjahresüberschusses von 11,5 Mio EUR ausgeschüttet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat die von ihm selbst gesteckten Ziele, Umsatz = 200 Mio. EUR, EBIT = 20 Mio. EUR, erreicht bzw. leicht übertroffen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Aufsichtsrat hat in Sitzungen und Gesprächen mit dem Vorstand die auf Wachstum ausgerichtete Geschäftspolitik unterstützt. Finanzkompetenz im Aufsichtsrat ist gegeben.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der für das Geschäftsjahr 2010 gewählte Abschlussprüfer BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 17. Nov. 2010 der Gesellschaft mitgeteilt, dass er sich wegen vorliegender Befangenheit, die er im Zusammenhang mit der von der DPR beabsichtigten Fehlerfeststellung befürchtete, sein Mandat niederlegte. Mit Beschluss vom 23. Nov. des Aufsichtsrat Frankfurt wurde daraufhin die PricewaterhouseCooper AG zum Abschlussprüfer bestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung waren keine Einwände zu erheben. Für das zu prüfende Geschäftsjahr 2011 bestehen keine Einwände.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
Zustimmung
Begründung: Mit dem Erwerb eigener Aktien soll eine Akquisitionsgewährung geschaffen werden, um mögliche Übernahmen zu finanzieren. Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf und stimmt letzterem als zusätzliche Maßnahme nur zu wenn, wie im vorliegenden Fall, die Dividendenausschüttung die von der SdK geforderte hälftige Teilung zwischen Aktionär und Gesellschaft erreicht hat.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie über eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit den gesetzlich maximal zulässigen Handlungsspielraum vor. Ebenso ist eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss für bis zu 20% des relevanten Grundkapitals enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien wird zugestimmt, weil dadurch ein schnelleres und klareres Bild über die Aktionärsstruktur gewonnen wird.
TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die zur Wahl stehenden Herren für den Aufsichtsrat waren bisher schon Aufsichtsratmitglieder und haben aufgrund ihrer Fachkompetenz die Unternehmensentwicklung positiv unterstützt. Zustimmung für Verlängerung der Mandate.
TOP 10
Beschlussfassung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2, 315a Abs. 1 HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
Ablehnung
Begründung: Die Offenlegung der Vorstandsgehälter ist ein Teil der Transparenz, die ein Unternehmen praktiziert. Auch wenn die Versagung der Offenlegung aus bestimmten privaten Gründen zu verstehen ist, wird der Beschlussvorlage nicht zugestimmt.
TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt variable Vergütungsbestandteile bei der Aufsichtsratsvergütung ab, da aus Sicht der SdK die vorwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats nicht erfolgsabhängig entlohnt werden kann. Die SdK fordert eine ausschließlich fixe Aufsichtsratsvergütung..
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|