Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG am 06.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman
Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5, V, 315 IV HGB für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010
Zustimmung
Begründung: Es ist erfreulich, dass die Hesse Newman Capital AG den Turnaround geschafft hat und einen Bilanzgewinn von 41.000,00 Euro ausweist. Dem Vortrag auf neue Rechnung ist zuzustimmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Nach vielen Jahren ist es dem Vorstand nun endlich gelungen, den Turnaround zu schaffen und ein Placierungsergebnis von über 70 Mio. Euro in einem noch schwierigen Markt für geschlossene Fonds zu erreichen und ein zusätzlich positives Ergebnis auszuweisen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint gut zu funktionieren. Ein Turnaround bedarf der laufenden Unterstützung durch den Aufsichtsrat.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Erfreulich ist, dass eine mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgeschlagen wurde. Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag dennoch ab, da die SdK eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung fordert. Diese ist nach Auffassung der SdK angesichts der zu hohen Honorare außerhalb der Prüfung, insbesondere auch für Steuerberatungsleistungen, nicht gegeben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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