Hauptversammlung der Mainova AG am 22.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs.
2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt, da er seinen Aufgaben der kontinuierlichen Versorgung gerecht geworden ist und sich der gezielten alternativen Energieerzeugung gestellt hat. Die erfolgreiche Tätigkeit lässt sich am Konzernergebnis ablesen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Den Aufsichtsräten ist Entlastung zu erteilen, da sie Ihren Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands aus Sicht der SdK stets nachgekommen sind.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Jahresabschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Gegen die Ernst & Young GmbH bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung wird die langjährige Bindung des Prüfungshauses und nicht nur des Prüfungsteams zu hinterfragen sein. Die Ablehnung des Beschlussvorschlages erfolgt vor dem Hintergrund der aus Sicht der SdK zu opulenten Honorare außerhalb der reinen Prüfung, die diese sogar signifikant übersteigen. Die SdK fordert in diesem Kontext prinzipiell eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es bestehen von Seiten der SdK keine Bedenken, den Satzungsänderungen zuzustimmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|