Hauptversammlung der STINAG Stuttgart Invest AG am 21.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, des zusammengefassten
Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern, des
erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2010.
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Umsetzung der Neuausrichtung der Gesellschaft stets nachgekommen ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2010.
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, Kontrolle und Überwachung aus Sicht der SdK nachgekommen ist.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011.
Ablehnung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung wird die langjährige Bindung des Prüfungshauses und nicht nur des Prüfungsteams zu hinterfragen sein. Die Ablehnung der Ernst & Young GmbH resultiert aus der aus Sicht der SdK zu hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung, genauer für Steuerberatung. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um die Unabhängigkeit der Prüfung zu sichern.
TOP 5
Beschlussfassung über Angaben zur Vorstandsvergütung.
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich für eine offene und transparente Vorgehensweise, wie sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Es besteht aus unserer Sicht kein Grund, hier von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010.
Zustimmung
Begründung: Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt, da mit Blick auf die Neuausrichtung der Gesellschaft auch eine Dividendenkontinuität als vertretbar angesehen werden kann.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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