Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 07.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2010 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2010 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Der Dividendenvorschlag liegt unverändert bei € 2,50 trotz eines um über 27 %
gestiegenen Jahresüberschusses. Trotzdem ist dieses zu akzeptieren, da die Ausschüttungsquote mit knapp 50 % fair ist und im Vorjahr in der Finanz- und Wirtschaftskrise weit über diesen Satz hinausging.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat wieder ein hervorragendes Ergebnis erarbeitet mit 2-stelligen Zuwachsraten.
TOP 4
Beschlussfassungen über die Erhöhung der Mitgliederanzahl des Aufsichtsrats
und über Neuwahlen zum Aufsichtrat
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat lässt keinerlei Mängel erkennen. Dieses spiegelt sich in den guten Ergebnissen über viele Jahre wieder.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von bis
zu EUR 37.692.308,62 bis zum 31. Mai 2016 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlage,
Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des bisherigen genehmigten
Kapitals und Neufassung des § 4 Abs. 3 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag bezieht sich auf ein genehmigtes Kapital von 50 %. Dieses wird grundsätzlich von der SdK in dieser Größenordnung nicht mehr genehmigt, sondern sollte, soweit es über 25 % hinaus geht, durch die Hauptversammlung beschlossen werden.
Aufgrund der starken Stellung der beiden Großaktionäre mit rund 99% stimmen wir jedoch zu, da die Kapitalmaßnahmen immer mit Augenmaß durchgeführt wurden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals von bis
zu EUR 37.692.308,62 bis zum 31. Mai 2016, Ermächtigung des Vorstands zur
Ausnutzung dieses bedingten Kapitals durch Ausgabe von Options- oder
Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder
Optionsrechten, Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des bisherigen
bedingten Kapitals und Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Für die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen wird ebenfalls ein bedingtes Kapital von bis zu 50 % des derzeitigen Kapitals geschaffen. Auch diese Größenordnung genehmigt die SdK grundsätzlich nicht. In diesem Fall erfolgt die Zustimmung mit der Begründung wie TOP 6.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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