Hauptversammlung der Odeon AG am 09.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr
2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im zurückliegenden Geschäftsjahr weiter
stabilisiert und operativ ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Damit scheint der Turn-Around endgültig gelungen zu sein. Die Fokussierung des
Geschäftsmodells wurde weiter vorangetrieben, und die Gesellschaft scheint
für die Zukunft bestens gerüstet zu sein.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten stets nachgekommen. Es gibt keinen
ersichtlichen Grund, welche gegen eine Entlastung sprechen würde.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG gehört zu den BIG-4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit
und verfügt über die nötige Qualifikation um als Abschlussprüfer der Odeon
Film AG tätig zu werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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