Hauptversammlung der DVB Bank SE am 09.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts
der DVB Bank SE zum 31. Dezember 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Die niedrige Ausschüttungsquote von 26% entspricht nicht der Forderung der SdK von mindestens 40%. Trotzdem stimmen wir auch diesmal dem Dividendenvorschlag zu. Die anhaltenden Nachwirkungen der Banken- und Schifffahrtskrise und die neuen Vorschriften über das regulatorische EK nach Basel III macht es auch für die Minderheitsaktionäre derzeit sinnvoll, das knappe Eigenkapital der Bank zu schonen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Mit seinem soliden Geschäftsmodell hat es der Vorstand verstanden, die Wiederbelebung der Weltwirtschaft zu nutzen und den Gewinn gegenüber dem schwachen Vorjahr deutlich zu steigern.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass er seine Kontroll- und Beratungsfunktion angemessen erfüllt hat.
TOP 5
Beschlussfassung zum Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
Ablehnung
Begründung: Die Begründung, die Vergütung des Vorstands nicht individuell anzugeben, ist in der Sache mager und entspricht nicht mehr dem heutigen Transparenzbedürfnis von Minderheitsaktionären.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der freien Aktionäre spricht nichts gegen die Anhebung der Verfügungsfreiheit für den Vorstand für Geschäfte nach § 18 der Satzung.
TOP 7
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Da die Honorare für sonstige Leistungen nur 17’% des WP-Honorars ausmachen, halten wir einen Verdacht der mangelnden Unabhängigkeit für unbegründet. Deshalb haben wir gegen die vor drei Jahren erstmals beauftragte Ernst & Young GmbH keine Einwendungen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|