Hauptversammlung der Merkur Bank KGaA am 30.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses und des
Lageberichtes (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2010 mit Berichten der persönlich
haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Der Jahresabschluss wurde von Ernst&Young geprüft, und es gibt keine
Bedenken, dass dieser fehlerhaft sein könnte.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausschüttung einer Dividende von 17 Cent je Aktie entspricht einer
Ausschüttungsquote von 48,6% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies
erscheint im Anbetracht der Unternehmenssituation eine faire
Ausschüttungsquote zu sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter
Zustimmung.
Begründung:
Die Geschäfte wurden im letzten Geschäftsjahr ordentlich geführt und man hat
im Vergleich zu den Großbanken die Finanzkrise ohne \"Blessuren\" und ohne
staatliche Hilfe überstanden. Es konnte sogar ein Rekordergebnis erzielt
werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung.
Begründung:
Sofern in Bezug auf den gescheiterten Aktienverkauf eines Mitglieds des
Aufsichtsrates im Vorjahr keine Verfehlungen auf der Hauptversammlungen
öffentlich werden, spricht nichts gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates.
Es sind bisher keine Pflichtverletzungen bekannt und die Geschäfte des
persönlich haftenden Geschäftsführers wurde ordentlich überwacht.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung:
Die Ernst&Young GmbH gehört zu den TOP-4 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und ist ein erfahrener
Abschlussprüfer im Bankwesen. Es spricht nichts gegen dessen Wahl.
TOP 7
Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafter zur Ausgabe von
Genussrechten bis zu EUR 10.000.000,00
Zustimmung.
Begründung:
Durch die Einführung von Basel III sind strengere Vorschriften bezüglich des
Ergänzungskapitals zu erwarten. Diese können mit der Ausgabe von
Genussrechten erfüllt werden. Da die Vorschriften verpflichtend sind, ist
die Ausgabe von Genussrechten auch im Sinne der Aktionäre.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Neufassung
des genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung.
Begründung:
Durch die Einführung von Basel III sind strengere Vorschriften bezüglich des
Kernkapitals zu erwarten. Dies kann neben der Thesaurierung von Gewinnen
auch durch die Ausgabe neuer Aktien gebildet werden. Eine Genehmigung des
vollen Kapitals kann jedoch nur erfolgen, falls ein Bezugsrechtehandel
sicher gestellt wird. Eine Sacheinlage hätte ausgeschlossen werden sollen im
Beschlussvorschlags. Ein Missbrauch erscheint aber aufgrund der Tatsache,
dass es sich bei der Gesellschaft um einen von der Bankenaufsicht geprüfte
Bank handelt, nicht wahrscheinlich.
TOP 9
Beschlussfassung über das Unterlassen von Angaben über die Vergütung der
persönlich haftenden Gesellschafter im Anhang des Jahresabschlusses
Ablehnung.
Begründung:
Die Offenlegung der Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafter
Ist unumgänglich, da nur dies eine effektive Kontrolle der Vergütung durch die
Aktionäre ermöglicht. Persönliche Interessen der Geschäftsführer müssen in
diesem Fall den Interessen der Aktionäre weichen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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