Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.05.11



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Hauptversammlung der Merkur Bank KGaA am 30.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichtes (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2010 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Jahresabschluss wurde von Ernst&Young geprüft, und es gibt keine Bedenken, dass dieser fehlerhaft sein könnte.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 17 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 48,6% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies erscheint im Anbetracht der Unternehmenssituation eine faire Ausschüttungsquote zu sein.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter

Zustimmung.
Begründung: Die Geschäfte wurden im letzten Geschäftsjahr ordentlich geführt und man hat im Vergleich zu den Großbanken die Finanzkrise ohne \"Blessuren\" und ohne staatliche Hilfe überstanden. Es konnte sogar ein Rekordergebnis erzielt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung.
Begründung: Sofern in Bezug auf den gescheiterten Aktienverkauf eines Mitglieds des Aufsichtsrates im Vorjahr keine Verfehlungen auf der Hauptversammlungen öffentlich werden, spricht nichts gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates. Es sind bisher keine Pflichtverletzungen bekannt und die Geschäfte des persönlich haftenden Geschäftsführers wurde ordentlich überwacht.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die Ernst&Young GmbH gehört zu den TOP-4 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und ist ein erfahrener Abschlussprüfer im Bankwesen. Es spricht nichts gegen dessen Wahl.

TOP 7
Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafter zur Ausgabe von Genussrechten bis zu EUR 10.000.000,00

Zustimmung.
Begründung: Durch die Einführung von Basel III sind strengere Vorschriften bezüglich des Ergänzungskapitals zu erwarten. Diese können mit der Ausgabe von Genussrechten erfüllt werden. Da die Vorschriften verpflichtend sind, ist die Ausgabe von Genussrechten auch im Sinne der Aktionäre.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Neufassung des genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung.
Begründung: Durch die Einführung von Basel III sind strengere Vorschriften bezüglich des Kernkapitals zu erwarten. Dies kann neben der Thesaurierung von Gewinnen auch durch die Ausgabe neuer Aktien gebildet werden. Eine Genehmigung des vollen Kapitals kann jedoch nur erfolgen, falls ein Bezugsrechtehandel sicher gestellt wird. Eine Sacheinlage hätte ausgeschlossen werden sollen im Beschlussvorschlags. Ein Missbrauch erscheint aber aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Gesellschaft um einen von der Bankenaufsicht geprüfte Bank handelt, nicht wahrscheinlich.

TOP 9
Beschlussfassung über das Unterlassen von Angaben über die Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafter im Anhang des Jahresabschlusses

Ablehnung.
Begründung: Die Offenlegung der Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafter Ist unumgänglich, da nur dies eine effektive Kontrolle der Vergütung durch die Aktionäre ermöglicht. Persönliche Interessen der Geschäftsführer müssen in diesem Fall den Interessen der Aktionäre weichen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.