Hauptversammlung der YOC AG am 06.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der YOC AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 mit dem zusammengefassten Lagebericht der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich auch 2010 sehr erfreulich weiter entwickelt.
TOP3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer.
TOP 5
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/I gemäß § 6 Absatz 5 und 6 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011/I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Bezugsrechtsausschluss von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sachkapitalerhöhungen wird grundsätzlich abgelehnt.
TOP 6
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2011/I festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2011/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2011/I anzupassen.“
Ablehnung
Begründung: aus der Ablehnung von TOP 5 folgt auch die
Ablehnung von TOP 6.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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