Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.06.11



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Hauptversammlung der Eurokai KGaA am 15. Juni 2011 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


Vor dem Hintergrund, dass sich nur wenige Stammaktien im Streubesitz befinden und dieser somit vor allem über stimmrechtslose Vorzugsaktien verfügt, stellt nachfolgendes Abstimmungsverhalten eher eine Meinungsäußerung als eine Handlungsempfehlung dar.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Eurokai KGaA per 31.12.2010

Der Jahresabschluss kann festgestellt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Auszahlung eines Jubiläumsbonus von 0,20 € je Aktie anlässlich des 50jährigen Bestehens der KGaA wird von der SdK ausdrücklich begrüßt. Die reguläre Dividende bleibt hingegen mit 0,30 € je Aktie trotz operativer Ergebnisverbesserungen erneut unverändert. Hier wäre eine Anhebung auch mit Blick auf die Folgejahre wünschenswert gewesen, so dass dieser Ausschüttungsbestandteil nicht stagnierte, sondern sich in Richtung auf die von der SdK geforderte in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär bewegte.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Zustimmung
Begründung: Die persönliche Gesellschafterin hat es trotz der Nachwirkungen der Finanz-, Wirtschafts- und Schifffahrtskrise geschafft, den Konzern erfolgreich zu lenken. Mittels einer Kombination steigender Umschlagsmengen, Kostensenkungen und positiv wirkender Sondereffekte gelang es den Umsatz stabil zu halten, Überschuss und Cashflow signifikant zu erhöhen und die Verschuldung bei geringeren Investitionsausgaben abzusenken. Darüber hinaus schrieben alle drei Segmente des Konzerns „schwarze Zahlen“.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsfunktion erfüllt.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die genannten Aufsichtsratskandidaten bestehen seitens der SdK keine Einwände.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist zwar prinzipiell geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen, der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird aber aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung trotzdem abgelehnt. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht hierbei insbesondere umfangreiche Steuerberatungsleistungen kritisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.