Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.11



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Hauptversammlung der Rücker AG am 08.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31. Dezember 2010, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des Konzerns für das am 31. Dezember 2010 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2010 abgelaufene Geschäftsjahr.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2010

Zustimmung
Begründung: Die geplante Ausschüttung von rund 97% des Bilanzgewinns ist ausdrücklich zu begrüßen. Auf diese Weise nehmen die Aktionäre fast bestmöglich am Erfolg der Gesellschaft in 2010 teil. In Anbetracht einer Eigenkapitalquote von rund 43,8% und einer Kapitalrücklage von 14,678 Mio. € kann sich die Gesellschaft eine Ausschüttung in dieser Höhe auch leisten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat eine deutliche Ergebnisverbesserung zu verzeichnen. 2010 setzt einen langfristig positiven Trend fort, der sich auch in der überaus erfreulichen Entwicklung des Aktienkurses widerspiegelt. Der Vorstand hat in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet und investiert weiter in die Zukunft: in hoch qualifizierte Mitarbeiter, das wichtigste \"Kapital\" der Gesellschaft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats 2010 ist recht dürftig ausgefallen. Positiv betrachtet könnte das darauf zurückzuführen sein, dass die Arbeit des Vorstands in 2010 nicht zu beanstanden war und es schlicht nichts zu berichten gibt. Die Vergütung des Vorstands ist nicht zu beanstanden, die D&O-Versicherung sieht eine angemessene Selbstbeteiligung vor, weitere Optionsprogramme sind nicht vorgesehen. Soweit der Bericht als einen Beratungsschwerpunkt in 2010 \"Verbesserung der Ergebnislage\" nennt, so ist dies offensichtlich von Erfolg gekrönt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, die Neuwahl der BDO AG, Hamburg, zum Abschlussprüfer 2011 abzulehnen. Insbesondere hat die BDO AG in 2010 einen verhältnismäßig geringen Betrag für Beratungsleistungen erhalten, in 2009 wurden gar keine Beratungsleistungen in Anspruch genommen, so dass man die erforderliche Distanz und Unabhängigkeit vermuten darf.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.