Hauptversammlung der VISCOM AG am 16.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 sowie der
Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die vor 2 Jahren eingeleitete Trendwende erfolgreich abgeschlossen. Durch harte Restrukturierungsmaßnahmen und eine fulminante Umsatzsteigerung auf \"Vorkrisenniveau\" konnte der Ertrag und das Jahresergebnis wieder ins Positive gewendet werden. Die Gesellschaft ist deutlich verschlankt und damit gut für die Zukunft aufgestellt. Die nach wie vor hohe Abhängigkeit vom Automobilzulieferer-Bereich konnte zumindest auf mehr Schultern verteilt werden. Der SdK-Vertreter wird eine Gesamtentlastung anregen, damit sich nicht - wie in der Vergangenheit - die beiden Großaktionäre gegenseitig entlasten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der AR hat den harten Sanierungsprozess sachkundig begleitet und kritisch hinterfragt. Dasselbe gilt mit Blick auf die strategische Ausrichtung von Viscom. Ein guter Bericht rundet den Eindruck ab.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung zur erneuten Bestellung von PWC wird davon abhängig gemacht, dass in der HV eine genügende Erklärung dafür gegeben wird, warum \"sonstige Leistungen\" von PWC i.H.v. 27 T € neben der eigentlichen Abschlussprüfung (72 T €) notwendig waren.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Die neue Vergütungsregelung für den AR soll auch eine variable Komponente i.H.v. 50 % der fixen Vergütung beinhalten. Die SdK lehnt aber variable Vergütungen für Aufsichtsräte generell ab.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es wird auf die Begründung zu TOP 5 verwiesen. Darüber hinaus ist die Bemessung der Höhe der variablen Vergütung nach der Höhe der Dividende denkbar ungeeignet, da kontraproduktiv zum Aufsichtszweck.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der
Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Zwar ist die geplante Kapitalerhöhung mit max. 10 % gegen Bareinlage ohne Bezugsrecht und max. 20 % gegen Sacheinlage ohne Bezugsrecht durchaus maßvoll. Dennoch übersteigt ihr Umfang bei der Sacheinlage immer noch den von der SdK für akzeptabel angesehenen Rahmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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