Hauptversammlung der CPU Softwarehouse AG am 06.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts für das Geschäftsjahr 2010.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2010 in Höhe von € 1.608.114,68 setzt sich aus dem durch die Kapitalherabsetzung entstandenen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. € 1.407.696,02 und dem Jahresüberschuss i.H.v. € 200.418,66 zusammen. Da der Gewinn zum größten Teil nicht operativ entstanden ist, ist eine Dividendenausschüttung nicht vertretbar.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist seinen Aufgaben gerecht geworden. Obwohl die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, konnte 2010 ein Konzernjahresüberschuss erzielt werden (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. 0,1 Mio. Euro). Der Auftragseingang konnte deutlich gesteigert werden. Damit wurde eine bessere Ausgangsposition für das Geschäftsjahr 2011 geschaffen.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben der Beratung und Kontrolle des Vorstands gerecht geworden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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