Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG am 31.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs zum 31. Dezember 2010.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Geschäftsbericht liefert ausreichend Informationen über Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010 der Deutsche Wohnen AG
Zustimmung
Begründung: Die geplante Ausschüttung von 0,20 Euro macht nach Angaben der Gesellschaft 50 % des operativen Ergebnisses aus der Wohnungsbewirtschaftung. Damit soll eine nachhaltige Dividendenpolitik nach 3 Jahren ohne Dividende wieder aufgenommen werden. Die Ausschüttungssumme, die durch Auflösung eines Teils der Kapitalrücklage erfolgt, macht ca. 69 % des Konzernperiodenergebnisses aus.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat durch den Erwerb von 1.808 Wohneinheiten im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Wachstum umgeschaltet, was zukünftige Erträge verspricht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die von der Gesellschaft eingeleitete Wachstumspolitik vor allem in Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet wird vom AR voll unterstützt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die Vergütungsregelung entspricht dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, wobei die HV die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder beschließt.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Auch wenn Ernst & Young als Abschlussprüfer grundsätzlich geeignet erscheint Konzern und Gesellschaft zu prüfen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag der Verwaltung angesichts der zu hohen Honorare außerhalb der Prüfung ab. Die SdK fordert prinzipiell eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Von den zu bestellenden AR-Mitgliedern wird die geforderte Quote an finanzwirtschaftliche Kompetenz erreicht.
TOP 8
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 a der Satzung
Ablehnung
Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital umfasst 50% des aktuellen Grundkapitals und geht damit an die Grenze des gesetzlich maximal Möglichen. Zudem sieht es aus Sicht der SdK einen zu umfangreichen Bezugsrechtsausschluss für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage vor. Die SdK akzeptiert hier statt der vorgegebenen 20% lediglich 10%. Auch für Barkapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital akzeptiert die SdK lediglich maximal 25%.
TOP 9
Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011, Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Aufhebung des Bedingten Kapitals I (§ 4 b der Satzung) und des Bedingten Kapitals II (§ 4 c der Satzung) und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die Ausgabe von Wandelanleihen gegen Sacheinlage ab.
TOP 10
Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Neufassung ist durch die Bedeutung und Größe der Gesellschaft notwendig geworden und sichert damit einen größeren Spielraum der Handlungsfähigkeit.
TOP 11
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
Zustimmung
Begründung: Führung und Leitung durch die herrschende Gesellschaft ermöglicht eine klare Zuordnung von Verantwortung und bessere Steuerung geschäftspolitischer Zielsetzungen. Zusätzlich dient der BuG der steuerlichen Optimierung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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