Hauptversammlung der Deutschen Post AG am 25.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern
mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4
HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Wenngleich die Ausschüttung bezogen auf den Konzernjahresüberschuss noch nicht in der von der SdK gewünschten Bandbreite angekommen ist, wurde diese zum einen gegenüber dem Vorjahr erhöht und soll sich künftig an den SdK-Vorgaben orientieren.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung .
Begründung: Das Unternehmen hat mit überzeugenden Ergebniszahlen belegt, dass es in der Lage ist, der Schrumpfung des Volumens im Bereich \"Brief\" entgegenzutreten. Die Entwicklung bei DHL ist sehr erfreulich.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Mit überzeugender Schwerpunktsetzung hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes begleitet.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 und des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2011
Zustimmung.
Begründung: Es sind keine entgegenstehenden Gesichtspunkte ersichtlich.
TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger
Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Die Kandidaten sind qualifiziert und auch ansonsten gut geeignet.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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