Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.05.11



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Hauptversammlung der Deutschen Post AG am 25.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Wenngleich die Ausschüttung bezogen auf den Konzernjahresüberschuss noch nicht in der von der SdK gewünschten Bandbreite angekommen ist, wurde diese zum einen gegenüber dem Vorjahr erhöht und soll sich künftig an den SdK-Vorgaben orientieren.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
. Begründung: Das Unternehmen hat mit überzeugenden Ergebniszahlen belegt, dass es in der Lage ist, der Schrumpfung des Volumens im Bereich \"Brief\" entgegenzutreten. Die Entwicklung bei DHL ist sehr erfreulich.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Mit überzeugender Schwerpunktsetzung hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes begleitet.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2011

Zustimmung.
Begründung: Es sind keine entgegenstehenden Gesichtspunkte ersichtlich.

TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die Kandidaten sind qualifiziert und auch ansonsten gut geeignet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.