Hauptversammlung der Nemetschek AG am 24.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek Aktiengesellschaft und
des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausschüttung von einem Euro Dividende je Aktie entspricht einer
Ausschüttungsquote von ca. 51% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss.
Damit wurde die Dividende absolut gesehen gegenüber dem Vorjahr nicht nur um
100% gesteigert, sondern man lässt auch die Aktionäre hiermit am
Unternehmenserfolg angemessen teilhaben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft verzeichnet seit Jahren eine sehr gute Entwicklung. Die
Übernahme der ungarischen Graphisoft wurde mittlerweile sehr gut verarbeitet
und man verfügt wieder über eine Netto-Cash Position im Unternehmen, die für
weiter Akquisitionen in Zukunft eingesetzt werden kann. Insgesamt ist die
Entwicklung sehr positiv und man scheint auch für die Zukunft bestens
aufgestellt zu sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist in vier Sitzungen im Jahr 2011 seinen Pflichten
nachgekommen. Das Unternehmen wird seit Jahren gut geführt und deshalb ist
nicht ersichtlich, warum der Aufsichtsrat nicht entlastet werden sollte.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG ist einer der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer. Die im
Vorjahr gezahlten Honorare für sonstige Leistungen sind einmalige
Aufwendungen für die Etablierung eines ERP-Systems, für die nur die KPMG AG
in Frage kam. Eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers ist
dadurch nicht gegeben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Zustimmung.
Begründung:
Das Vergütungssystem ist im Geschäftsbericht 2010 nicht sehr detailliert
geschildert worden. Dies wurde jedoch bereits im Vorjahr ausführlich
erläutert. Es gibt keinen Grund der gegen das System zur Vergütung des
Vorstands spricht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|