Hauptversammlung der United Internet AG am 26.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Eine Ausschüttungsquote von ca. 35%
bei einem deutlichen Gewinnrückgang erscheint gerade noch angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Gewinnrückgang (auch nach Sonderfaktoren) ist auf hohe
Investitionen in neue Geschäftsfelder zurückzuführen. Q1 2011 zeigte schon wieder eine positive Entwicklung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es gibt aus unserer Sicht keinen Anlass den AR nicht zu
entlasten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Ernst& Young prüfen seit 2002, im nächsten Jahr sollte ein
Wechsel der WP-Gesellschaft erfolgen.
TOP 6
Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung eigener Aktien sowie zum
Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft sollte die Möglichkeit haben, nicht mehr
benötigtes Kapital an die Aktionäre zurück zu geben.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten
im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten im Zusammenhang mit dem Rückkauf eigener Aktien ab, da diese Instrumente die Gefahr des Handels mit/in eigenen Aktien begründet, der bei einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG verboten ist.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 mit
Der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2006 und entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Vorstand und AR sollten eine Vorstellung davon haben, ob die
Gesellschaft über zu viel(TOP 6) oder zu wenig Kapital (TOP 8) verfügt. Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist zudem grundsätzlich abzulehnen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den
Gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|