Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.06.11



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Hauptversammlung der Marenave Schiffahrts AG am 15.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 (inklusive des Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

Zustimmung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag kann zugestimmt werden, da die Gesellschaft die Liquidität benötigt, da einzelne Tochtergesellschaften Tilgungsaussetzungen beantragen und ausnutzen mussten und ein zugesagter Kredit nur teilweise gewährt wurde.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Nach dem schwierigen Jahr 2009 wurde in 2010 zwar ein reduzierter Verlust von 3,7 Mio. nach 7,6 Mio. im Vorjahr erwirtschaftet. Im letzten Quartal 2010 konnte aber ein positives Ergebnis vermeldet werden und auch in 2011 wird vom einem positiven Gesamtergebnis ausgegangen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist der AR seinen Prüfungs- und Kontrollaufgaben nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es soll von Ernst & Young zu Deloitte und Touche gewechselt werden. An sich ist ein Wechsel nach ca. 10 Jahren zu begrüßen, da damit eine Abhängigkeit des Prüfers vermieden werden kann, die Gesellschaft besteht aber erst seit 2006, so dass bisher nur 5 Jahre von Ernst & Young geprüft wurden und sich neue Prüfer immer erst einarbeiten müssen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Hergabe von Genussrechten auch unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage, wahrscheinlich gegen die Einlage oder Finanzierung von Schiffen, vor. Dieses sollte nach Auffassung der SdK mit entsprechender Berichterstattung über den konkreten Einzelfall über die Tagesordnung einer Hauptversammlung und nicht im Wege der Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen.

TOP 7
Beschlussfassung über die nachträgliche Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen des bestehenden genehmigten Kapitals und Änderung von § 4 Abs. (3) der Satzung

Zustimmung
Begründung: Es sollen nur etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen werden, um ein praktikables Bezugsrechtsverhältnis darstellen zu können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.