Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.11



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Hauptversammlung derMorphosys AG am 19.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2010 nebst Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft scheint bestens im Bereich der Medikamentenentwicklung aufgestellt zu sein und erwirtschaftet bereits seit Jahren positive Operative Ergebnisse. Hoffungsvolle eigene und verpartnerte Medikamentenkandidaten lassen für die kommenden Geschäftsjahre weitere Umsatz- und Ergebnissteigerungen erwarten.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in 8 Sitzungen seinen Aufsichtspflichten stets nachgekommen und der Gesellschaft auch noch beratend zur Seite gestanden. Es spricht nichts gegen eine Entlastung.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG ist einer der anerkanntesten Wirtschaftsprüfer weltweit und verfügt somit über die nötige Expertise. Es spricht nichts gegen eine Wahl von KPMG.

TOP 5
Neuwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Beide Kandidaten verfügen über die nötige Expertise um eine Aufsichtsratsmandat bei der Morphosys AG wahrnehmen zu können. Es spricht nichts gegen die Wahl der beiden Herren.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung.
Begründung: Die Vergütung der Vorstände sieht weiterhin ein Aktienoptionsprogramm vor. Die SdK lehnt Aktienoptionsprogramme angesichts deren fragwürdiger Anreizwirkung grundsätzlich ab und fordert stattdessen die Hergabe von Aktien mit Haltefrist..

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft befindet sich noch in der Wachstumsphase und schüttet somit auch noch keine Dividenden an seine Aktionäre aus. Ein Aktienrückkaufprogramm ist somit nicht nachvollziehbar und widerspricht auch den Bestrebungen des Vorstands, diverse Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals zu erlangen.

TOP 8
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2011-I, Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über diverse genehmigte und bedingte Kapitalbeschlüsse. Darüber hinausgehender Kapitalbedarf müsste bei Bedarf im Einzelfall durch Kapitalbeschlüsse erlangt werden, welche durch eine gesondert einzuberufende Hauptversammlung genehmigt werden müssten.

TOP 9
Vergütung des Aufsichtsrats für Nebenleistungen der Gesellschaft, Satzungsänderung

Zustimmung. Begründung.
Da eine Fortbildung im Interesse der Gesellschaft liegt, und auch eine D&O Versicherung im Schadensfalle für die Gesellschaft vorteilhaft sein kann, erscheint es angebracht, der Satzungsänderung zuzustimmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.