Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.11



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Hauptversammlung der Wacker Neuson SE am 26.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 17 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von ca. 50%. Die Ausschüttung entspricht damit den Forderungen der SdK und die Aktionäre erhalten somit einen fairen Anteil am Unternehmensgewinn.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Das Unternehmen ist operativ gut durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen und konnte in 2010 einen beeindruckenden Aufschwung verzeichnen. Für die Zukunft scheint die Gesellschaft bestens aufgestellt zu sein. Negativ sind die Unruhen in Vorstand und Aufsichtsrat zu nennen, welche zu einer unnötigen Kostenbelastung geführt haben. Insgesamt erscheint aber eine Entlastung angebracht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Im Aufsichtsratsgremium herrschte in 2010 ein Streit zwischen den Vertretern der beiden Großaktionäre. Dieser war aus Sicht der freien Aktionäre nicht nachvollziehbar und das Unternehmen erschien nicht als sehr transparent. Insgesamt scheint der Aufsichtsrat aber seine Arbeit sehr ernst genommen zu haben und die Ausrichtung der Gesellschaft bis ins Detail diskutiert zu haben. Es erscheint daher keinen Grund für eine Nichtentlastung zu geben.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags über die Ausgliederung der operativen Geschäftsbereiche der Wacker Neuson SE vom 4. April 2011 (Ausgliederung zur Aufnahme)

Zustimmung.
Begründung: Das Unternehmen hat aufgrund der Fusion der beiden Gesellschaften Wacker Construction Equipment AG und Neuson Kramer Baumaschinen AG zur Wacker Neuson AG eine Unternehmensgröße und Komplexität erreicht, so dass die Schaffung einer Holdingstruktur zur Vereinfachung von Herstellung und Vertrieb als angebracht erscheint. Dies dürfte zur Vereinfachung der Struktur und zu weiteren Effizienzsteigerungen führen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung des Gegenstands der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Ausgliederung gemäß TOP 5 der Tagesordnung und entsprechende Satzungsänderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung.
Begründung: Aufgrund der unter TOP 5 zu beschließenden Umstrukturierung der Konzernstruktur erscheint eine Änderung des Gegenstands der Gesellschaft richtig.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 16 (Ort und Einberufung)

Zustimmung.
Begründung: Dies ist nur eine redaktionelle Anpassung der Satzung und steht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen. Diese Änderung erscheint sinnvoll.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 18 (Stimmrecht)

Zustimmung.
Begründung: Die vorgesehene Satzungsänderung erleichtert den Aktionären die Abgabe ihrer Stimme auf der Hauptversammlung und ist somit zu begrüßen.

TOP 9
Beschlussfassung zur Ermächtigung zum Erwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG; Beschlussfassung zur Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien (Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2010 unter TOP 12)

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft zahlt eine angemessene Dividende, verfügt über genügend liquide Mittel und ist mit einer Eigenkapitalquote von über 80% extrem gut kapitalisiert. Daher ist in diesem Fall ein Erwerb eigener Aktien unter den im TOP genannten Bedingungen tragbar. Dies kann vor allem zur weiteren Flexibilisierung der Finanzierungsstruktur bei eventuellen Übernahmen führen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

Ablehnung.
Begründung: Die Offenlegung der Vorstandsgehälter erscheint aufgrund der Größe des Vorstands unumgänglich, da nur dies eine effektive Kontrolle der Vergütung durch die Aktionäre ermöglicht. Persönliche Interessen der Vorstandsmitglieder müssen in diesem Fall den Interessen der Aktionäre weichen.

TOP 11
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2011 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2011

Ablehnung.
Begründung: Die Rölfs RP AG zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien in Deutschland und ist über ein internationales Netzwerk von Wirtschaftsprüfern in der Lage, einen Konzern wie die Wacker Neuson SE zu prüfen. Jedoch erscheint aufgrund der Honorare für Rölfs RP AG dessen Unabhängigkeit gefährdet zu sein. So wurde die Abschlussprüfung mit 340.000 € vergütet, während für Tätigkeiten außerhalb der Abschlussprüfung insgesamt 620.000 Euro aufgewendet wurden. Dies entspricht nicht den SdK Abstimmungsrichtlinien.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.