Hauptversammlung der SAP AG am 25.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts der SAP AG, einschließlich der darin enthaltenen
Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Zwar beträgt die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresüberschuss 39,37% und liegt damit mehr als 0,5% unterhalb der von der SdK geforderten Untergrenze; jedoch erscheint es vertretbar, diesjährig nochmals zuzustimmen, da es aufgrund der Internationalität des Aktionariats erklärte Ausschüttungspolitik ist, einen Teil über Aktienrückkäufe zu regeln, da dies für die meisten ausländischen Aktionäre steuerlich gesehen vorteilhaft ist.
Es wird allerdings an die Verwaltung die Forderung erhoben, zukünftig - in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage - mindestens 50% über die Dividende zu stellen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand konnte Umsatzerlöse und Marge steigern; dass diese Steigerungen nicht 1:1 im Gewinn nach Steuern abgebildet sind, und sowohl das Betriebsergebnis als auch der Gewinn vor Steuern trotz höherer Umsätze und Margen sogar niedriger liegt, ist dem Sonder- und Einmaleffekt aus einem Copyright-Rechtsstreit mit einem der wesentlichsten Konkurrenten geschuldet, so dass die Verwaltung nicht davon ausgeht, dass sich Derartiges in der Zukunft mit Regelmäßigkeit wiederholen wird.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand überwacht und diesem die notwendige Beratung und Unterstützung angedeihen lassen; der AR-Bericht zeigt, dass der AR im Wesentlichen die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat und sehr flexibel auf kurzfristigen Unternehmensanforderungen (Übernahmeangebot) reagiert hat. Auch der die Ergebnisbelastung ausmachende \"Tomorrow-Now-Rechtsstreit\" ist ausführlich und mehrfach behandelt worden; leider fehlen Ausführungen dazu, ob und wenn ja, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um zukünftige Derartiges zu verhindern.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken, insbesondere hält sich die Quote für Honorare für sonstige Beratungsleistungen gemessen am WP-Honorar innerhalb der von der SdK akzeptierten Größe.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung von § 4 der Satzung an zwischenzeitliche
Kapitalveränderungen sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals VI und
entsprechende Änderung von § 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Die Beschlussvorlage dient lediglich der Anpassung an die ohnehin bestehende Tatsachenlage, so dass diese Klarstellung die Transparenz erhöht.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals IV und des Bedingten
Kapitals IVa, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IV und
entsprechende Änderungen von § 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft ist in der Vergangenheit verantwortungsvoll mit derartigen Kapitalvorratsbeschlüssen umgegangen; darüber hinaus ist die Auswirkung auf das Grundkapital auf max. 8,15% begrenzt.
Die Auswirkungen in Bezug auf das Aktionärskapital halten sich mit einem Maximalbetrag in Höhe von € 100,00 Mio. und somit mit einer Quote von 8,15% im Rahmen der Größen, bei denen ein pauschaler/genereller Bezugsrechtsausschluss vom Gesetzgeber zugelassen wird.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der SAP AG und einer Tochtergesellschaft
Zustimmung
Begründung:
Diese Maßnahme dient der steuerlichen Optimierung insbesondere auf der Ertragssteuerseite und stellt den Gleichlauf von Gewinnanfall in der Tochtergesellschaft und dem Konzern sicher, was insbesondere im Hinblick auf die Ausschüttungsfähigkeit von Gewinnen eine zentrale Bedeutung hat.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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