Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft am 17.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird in 2011 auf 0,33 EUR angehoben, obwohl das Ergebnis je Aktie leicht gefallen ist. Ein fairer Vorschlag aus Sicht der Aktionäre. Die Dividende wurde immer durch den HGB Gewinn begrenzt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Ein konzernweites Umsatzwachstum im hohen einstelligen Bereich sowie die Rückkehr auf den Wachstumspfad sind beeindruckend. Auch wurden Diversifikations- und Wachstumsstrategien in weiteren Bereichen umgesetzt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und die damit einhergehende Unterstützung der Diversifikations- und Wachstumsstrategie scheint reibungslos zu laufen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer sprechen. Die Höhe der außerhalb der Abschlussprüfung erzielten Honorare ist aus Sicht der SdK grenzlastig, enthielt aber keine Gebühren für Steuerberatungsleistungen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung des § 4 Absatz 5 der Satzung der VTG Aktiengesellschaft
Ablehnung
Begründung:
Das vorgeschlagene genehmigte Kapital umfasst den maximalen Ermächtigungsrahmen von 50% des aktuellen Grundkapitals für Kapitalerhöhungen gegen Bar- und Sacheinlagen. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu viel, die Sachkapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital im Umfang von maximal 10% bzw. Barkapitalerhöhungen von maximal 25% des relevanten Grundkapitals als zustimmungsfähig erachtet. Weitergehender Kapitalbedarf sollte nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung sowie Beschlussfassung über den konkreten Einzelfall erfolgen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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