Hauptversammlung der Amadeus FiRe AG am 26.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2010 sowie des
gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wurde verdient, gegenüber dem Vorjahr um 15 % gesteigert. Es werden über 70 % des Jahresergebnisses ausgeschüttet.
Die Möglichkeit einer Sonderdividende sollte ins Auge gefasst werden, wenn die Gesellschaft zukünftig keine Investitionsmöglichkeiten sieht.
Ein Potential bei 2-4 €/Aktie ist vorhanden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Umsatz und Ergebnis wurden gesteigert, die Bilanz ist nahe zu frei von zinstragenden Verbindlichkeiten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010:
Ablehnung
Begründung: Das Risikomanagementsystem, das Interne Kontrollsystem und die übrigen Überwachungsaufgaben hat der AR im abgelaufenen Geschäftsjahr zufriedenstellend wahrgenommen.
Die Ablehnung resultiert allein aus dem Umstand, dass wesentliche Empfehlungen des DCGK und des VorstandsVergütungsGesetzes nicht beachtet werden.
So besteht kein Selbstbehalt in der D & O-Versicherung. Eine mehrjährige Vergütungskomponente des Vorstandes ist nicht vereinbart.
Bei der Neuwahl zum AR ist nicht erkennbar, inwiefern Diversity-Kriterien beachtet wurden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011:
Ablehnung
Begründung: Der Anteil der sonstigen Leistungen an den Abschlussprüferleistungen beträgt über 60 %.
Der vorgeschlagene Abschlussprüfer hat offensichtlich seit Gründung der Gesellschaft nicht gewechselt.
Zudem ist bei mehr als 60 % der Sonstigen Leistungen an den Abschlussprüferleistungen die Unabhängigkeit grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.
TOP 6
Änderung der Satzung in §§ 9, 11, 12 und 13 im Hinblick auf das neue
Mitbestimmungsstatut
Zustimmung
Begründung: Mit der Satzungsänderung werden die Rechte der Aktionäre nicht erkennbar eingeschränkt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat:
Ablehnung
Begründung: Ablehnung bei den bisherigen Mitgliedern, siehe TOP 4
Eine Entscheidung über die Ablehnung oder Zustimmung der neuen Mitglieder ist von der Vorstellung der neuen Mitglieder abhängig.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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