Hauptversammlung der Homag Group AG am 25.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Homag
Group AG zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2010, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für
das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es werden 0,30 EUR je Aktie als Dividende ausgeschüttet.
2009 wurde erstmals keine Dividende gezahlt. Es werden ca. 55 % vom
Konzernüberschuss ausgeschüttet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Umsatz konnte um knapp 37 % gesteigert werden.
Das Jahresergebnis von minus 22 Mio. EUR ist auf plus 8 Mio. EUR im Konzern gestiegen.
Eine Dividende wird ausgeschüttet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Das Unternehmen kam wieder - relativ - schnell in die Gewinnzone.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht Zustimmung der Hauptversammlung zum System der Vorstandsvergütung vor. Transparente Darstellung im Geschäftsbericht Seite 62 bis 65. Es wird eine Festvergütung sowie im variablen
Bereich eine Unterteilung nach kurzfristig angelegten Vergütungskomponenten
und langfristig angelegten Vergütungskomponenten unterschieden. Es gibt auch
eine Höchstgrenze beim Anreizsystem mit langfristiger Wirkung.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im
Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Die Prüfungsgesellschaft ist noch keine 10 Jahre im Unternehmen als
Abschlussprüfer tätig. Die Sonstige Leistungen außerhalb des
Abschlussprüferhonorars sind fast auf der Höhe wie das Abschlussprüferhonorar
selbst.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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