Hauptversammlung der GAG Immobilien AG am 27.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende entspricht trotz planmäßigen Rückgang des Konzernergebnis dem Vorjahreswert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist seinem Aufgaben gerecht geworden und
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen gerecht geworden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassungen über die Verwertung eigener Aktien durch Einziehung im
Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung
Ablehnung
Begründung: Durch das vorgeschlagene Volumen der Aktieneinziehung wird der angegebene Zweck – die Abrundung des Grundkapitals – nicht erfüllt. Ebenso wäre eine Veräußerung der Aktien zur Hebung des geringen Free Floats von 4,5% vorzuziehen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien mit Ermächtigung zum Ausschluss des Andienungsrechts und des
Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Der Ausschluss des Andienungsrechts erfolgt zum Vorteil der Kleinaktionäre und ist somit vertretbar. Die Ermächtigung liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
TOP 8
Beschlussfassung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats und
entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Gegen eine fixe Vergütung des Aufsichtsrats bestehen keine Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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