Hauptversammlung der ZEAG Energie AG am 17.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG und des
gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2010, der
Lageberichte der ZEAG Energie AG und des Konzerns (jeweils einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010
Zustimmung
Begründung:
Es werden ca. 50 % vom Konzernergebnis ausgeschüttet. Nach den Kriterien der
SdK (40-60 % des Konzernergebnisses und bei dem Großaktionär EnBw) wäre
durchaus die Quote nach oben anzuheben.
Auch im Hinblick auf die hohe Eigenkapitalquote (69 %).
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt.
Der Umsatz konnte um ca. 5 % gesteigert werden. Das Ergebnis nach Steuern lag bei
etwa 2 Mio. hinter dem, wobei Ergebnis im Vorjahr durch Verkauf eines
Standorts begünstigt war.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut überwacht und beraten.
Im schwierigen Energiemarkt hat das Unternehmen umsatzmäßig zugelegt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Zustimmung
Begründung:
Der Abschlussprüfer hat keine sonstigen Beratungsleistungen für das Unternehmen
erbracht. Ebenso liegt keine Tätigkeit der Abschlussprüfer-Gesellschaft über
10 Jahren für die Unternehmung vor.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung:
Billigung des Vergütungssystems des Vorstandsmitglied (es gibt nur einen
Vorstand) durch die Hauptversammlung entspricht Vorgaben des Deutschen
Governance Kodex und ist im Sinne der Aktionäre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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