Hauptversammlung der Dierig Holding AG am 25.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2010 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Nachdem im Vorjahr keine Dividende ausgeschüttet und der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen wurden, um die Finanz- und Liquiditätsausstattung des Unternehmens zu verbessern, sollen in diesem Jahr € 0,15 je Aktie ausgeschüttet werden, was einer Ausschüttungsquote von 72% entspricht. Dies spiegelt die positive Entwicklung des Unternehmens wider. Da die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt werden, werden wir dem Vorschlag zustimmen.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist seinen Aufgaben gerecht geworden. Der Konzernumsatz konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr um 12,9% gesteigert werden. Damit konnten die Umsatzeinbußen aus dem Jahr 2009 überkompensiert werden.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann die Entlastung erteilt werden, da dieser seinen Aufgaben der Beratung und Kontrolle des Vorstands gerecht geworden ist.
TOP 5
Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnte in der Hauptversammlung am 30. Mai 2006 den Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge ab. Das VorstOG dient der Verbesserung des Anlegerschutzes. Vergütungstransparenz soll Feststellung der Angemessenheit der Vorstandsgehälter zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft erleichtern (§ 87 AktG). Daher werden wir der Verlängerung des in der Hauptversammlung
am 30. Mai gefassten Beschlusses nicht zustimmen.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 13 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen eine Satzungsänderung, durch welche die Vergütung für ein Aufsichtsratsmitglied von € 5.000,00 auf € 8.000,00 erhöht werden soll, bestehen keine Bedenken. Die Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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