Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.05.11



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Hauptversammlung der Vossloh AG am 25.5.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die angebotene Dividende von 2,50 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 34% bei einem Ergebnis von 7,32 Euro je Aktie. Dies entspricht nicht ganz der von der SdK geforderten Quote an der Gewinnbeteiligung. In Anbetracht der hohen Investitionskosten von 90 Mio. Euro im laufenden Geschäftsjahr kann die Höhe der vorgeschlagenen Ausschüttung akzeptiert werden.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, die selbstgesteckten Ziele bei Umsatz, Ergebnis und Kapitalrendite noch zu übertreffen. Bei einem zu erwarteten weiteren Rekordjahr können bisher brachliegende Energien freigesetzt werden, um die Weichen für Wachstum und Ergebnissteigerung neu zu justieren.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR hat durch seine effiziente Beratungs- und Kontrollfunktion einen erwiesenen Anteil am Erfolg des Unternehmens. Der ausführliche Bericht macht deutlich, dass der AR sich u.a. mit den Themen Risikomanagement, Compliance und internes Revisionssystem auseinandergesetzt und seine Standpunkte an den Vorstand weitergegeben hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer bestehen im Allgemeinen keine Bedenken. Allerdings sollte über einen Wechsel der Gesellschaft nachgedacht werden, da sie schon sehr lange bei Vossloh prüft

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.