Hauptversammlung der SolarWorld AG am 24.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 nebst
Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31.12.2010 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Die Dividende steigt von 16 Cent in 2009 auf 19 Cent in 2009. Die
Ausschüttungsquote beträgt somit ca. 24 % (Konzernjahresüberschuss i.H.v.
0,80). Diese liegt somit deutlich unter den von der SdK geforderten 40 - 60
%. Da es sich bei der Gesellschaft jedoch um einen Wachstumswert handelt,
der weiter einen starken Investitionsbedarf hat und sich die Solarbranche in
einer Konsolidierungsphase befindet, kann der niedrigen Quote zugestimmt
werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Dem Vorstand kann die Entlastung erteilt werden, da dieser die Prognosen
übererfüllt und die Gesellschaft in einem schwierigen Umfeld gut für die
Zukunft aufgestellt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben zur Überwachung und Beratung des
Vorstandes gewissenhaft nachgekommen. Zweifel an der Unabhängigkeit der
Aufsichtsratsmitglieder ergeben sich jedoch aus der Tatsache, dass der
Aufsichtsrat in unveränderter Zusammensetzung seit dem Börsengang der
Gesellschaft vor 12 Jahren besteht. Auch sind die hohen Beratungskosten der
Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden i.H.v. EUR 723.819,90 kritisch zu
hinterfragen, insbesondere da die Aufsichtsratsvergütung trotz Caps mit EUR
136.591 (Vorsitzender), 127.841,-- (Stellvertreter), 54.750,-- (einfaches
Mitglied) auch für eine 3-er Aufsichtsrat recht hoch ausfallen. Außerdem ist
geplant die Vergütung nach Umwandlung der Deutschen Solar AG und Sunicon AG
(bei denen Personenidentität der Aufsichtsräte besteht) in GmbHs weiter zu
erhöhen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist bereits heute recht hoch (siehe
Begründung TOP 4) und würde durch die Neuregelung deutlich ansteigen
(Verdoppelung der Fixgehälter und der Sitzungspauschalen). Hierdurch würde
auch der Cap weiter ansteigen, da dieser an die Fixvergütung gekoppelt ist.
Außerdem präferiert die SdK bei der Aufsichtsratsvergütung ein System ohne
variable Vergütungsbestandteile. Bisher machte jedoch gerade der an die
Dividendenhöhe gekoppelte variable Vergütungsbestandteil den größten Teil
der Vergütung des Aufsichtsrats aus, und dies bereits bei einer
Ausschüttungsquote von 15 %. Auch im Hinblick auf die im Verhältnis niedrige
Vorstandsvergütung, erscheint die Aufsichtsratsvergütung dann nicht mehr
angemessen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Gegen Unabhängigkeit und Vollständigkeit der Prüfungstätigkeit der BDO
bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des
Ergebnisabführungsvertrags zwischen der SolarWorld AG und der Deutsche Solar
GmbH und der Sunicon GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der
SolarWorld AG
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Änderung der Ergebnisabführungsverträge bestehen keine Bedenken.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der SolarWorld AG und der SolarWorld Solicium GmbH, einer 100%igen
Tochtergesellschaft der SolarWorld AG
Zustimmung
Begründung:
Gegen den Ergebnisabführungsvertrag bestehen keine Bedenken, da dieser aus
steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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