Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.11



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Hauptversammlung der SolarWorld AG am 24.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2010 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende steigt von 16 Cent in 2009 auf 19 Cent in 2009. Die Ausschüttungsquote beträgt somit ca. 24 % (Konzernjahresüberschuss i.H.v. 0,80). Diese liegt somit deutlich unter den von der SdK geforderten 40 - 60 %. Da es sich bei der Gesellschaft jedoch um einen Wachstumswert handelt, der weiter einen starken Investitionsbedarf hat und sich die Solarbranche in einer Konsolidierungsphase befindet, kann der niedrigen Quote zugestimmt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand kann die Entlastung erteilt werden, da dieser die Prognosen übererfüllt und die Gesellschaft in einem schwierigen Umfeld gut für die Zukunft aufgestellt hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben zur Überwachung und Beratung des Vorstandes gewissenhaft nachgekommen. Zweifel an der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ergeben sich jedoch aus der Tatsache, dass der Aufsichtsrat in unveränderter Zusammensetzung seit dem Börsengang der Gesellschaft vor 12 Jahren besteht. Auch sind die hohen Beratungskosten der Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden i.H.v. EUR 723.819,90 kritisch zu hinterfragen, insbesondere da die Aufsichtsratsvergütung trotz Caps mit EUR 136.591 (Vorsitzender), 127.841,-- (Stellvertreter), 54.750,-- (einfaches Mitglied) auch für eine 3-er Aufsichtsrat recht hoch ausfallen. Außerdem ist geplant die Vergütung nach Umwandlung der Deutschen Solar AG und Sunicon AG (bei denen Personenidentität der Aufsichtsräte besteht) in GmbHs weiter zu erhöhen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats ist bereits heute recht hoch (siehe Begründung TOP 4) und würde durch die Neuregelung deutlich ansteigen (Verdoppelung der Fixgehälter und der Sitzungspauschalen). Hierdurch würde auch der Cap weiter ansteigen, da dieser an die Fixvergütung gekoppelt ist. Außerdem präferiert die SdK bei der Aufsichtsratsvergütung ein System ohne variable Vergütungsbestandteile. Bisher machte jedoch gerade der an die Dividendenhöhe gekoppelte variable Vergütungsbestandteil den größten Teil der Vergütung des Aufsichtsrats aus, und dies bereits bei einer Ausschüttungsquote von 15 %. Auch im Hinblick auf die im Verhältnis niedrige Vorstandsvergütung, erscheint die Aufsichtsratsvergütung dann nicht mehr angemessen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen Unabhängigkeit und Vollständigkeit der Prüfungstätigkeit der BDO bestehen keine Bedenken.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der SolarWorld AG und der Deutsche Solar GmbH und der Sunicon GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der SolarWorld AG

Zustimmung
Begründung: Gegen die Änderung der Ergebnisabführungsverträge bestehen keine Bedenken.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der SolarWorld Solicium GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der SolarWorld AG

Zustimmung
Begründung: Gegen den Ergebnisabführungsvertrag bestehen keine Bedenken, da dieser aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.