Hauptversammlung der Fraport AG (Flughafen Frankfurt a. M. AG) am 01.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 44% gemessen am Konzernjahresüberschuss und erfüllt somit die Vorstellungen der SdK an die Ausschüttungspolitik \"reifer\" Firmen. Etwas kurios mutet an, dass weitere ca. € 5,00 Mio. in die sonstigen Gewinnrücklagen zusätzlich eingestellt werden, obwohl bereits ca. die Hälfte des AG-Jahresüberschusse gem. § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG in andere Gewinnrücklagen eingestellt worden sind. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im laufenden Jahr in Bezug auf den Flughafenausbau Investitionen in erheblichem Umfange getätigt werden müssen und sich dadurch das Gearing, eine für die Banken wichtige Kennzahl, verschlechtert, erscheint diese Maßnahme vertretbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Nach einem durch die Wirtschaftskrise als schwierig gekennzeichnetem Jahr 2009 hat es die Verwaltung geschafft, den Ertrag nicht nur durch Kostenreduzierungen, sondern auch durch Steigerung der Umsatzerlöse zu erhöhen; ausweislich der Segmentberichterstattung leisten alle Segmente einen positiven Deckungsbeitrag/Ergebnisbeitrag. Auch das vom Standort Frankfurt unabhängige Dienstleistungsgeschäft wurde weiter ausgebaut. Dass die EK-Rendite noch nicht den angestrebten Zielwert erreicht hat, ist dem Umstand geschuldet, dass die Investitionen in den Flughafenausbau noch nicht zu cash-earnings führen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Ausweislich des vorgelegten Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und beraten und hierbei die richtigen Schwerpunkte, maßgeblich den Flughafenausbau sowie die weitere Diversifizierung hinein ins Dienstleistungsgeschäft, gesetzt. Es dürfte auch auf den Aufsichtsrat zurückzuführen sein, dass die neue Start- und Landebahn voraussichtlich plangemäß im Winterflugplan 2011/2012 in Betrieb genommen werden kann.
Erklärungs- und nachbesserungsbedürftig bleibt nach wie vor das Vorstandsvergütungsmodell, welches eine Kurzfristkompenente auf Jahresbasis erhält, die auf Jahresbasis gesehen deutlich höher ist als die Langfristkomponente. Dies dürfte - selbst unter Berücksichtigung der anteiligen \"Zuschreibung\" bei der Langfristkomponente kaum dem gesetzlichen Zweck entsprechen.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung:
Selbst wenn man die sog. anderen Bestätigungsleistungen von ca. € 0,7 Mio., die für sog. aufsichtsrechtliche Prüfungen und Bestätigungen, die nicht Gegenstand des zu prüfenden Umfanges im Rahmen der Wirtschaftsprüfung sind, auf das Honorar der WP-Leistungen hinzurechnet, machen die verbleibenden sonstigen Beratungsleistungen in Höhe von € 0,5 Mio. immerhin noch 29,42% gemessen am um die sonstigen Bestätigungsleistungen erhöhten WP-Honorar, ohne diese Erhöhung sogar 50%. Die SdK hält allenfalls einen Anteil von 25% gemessen am WP-Honorar für akzeptabel.
TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Zustimmung / Ablehnung
Begründung:
· Hinsichtlich der Kandidatin Frau Dr. Margarete Haase bestehen keinerlei Bedenken, so dass die Zustimmung erteilt werden kann.
· Hinsichtlich der Kandidaten Herr Stefan Lauer und Herr Prof. Dr. Scheurle bestehen ob der Anzahl der sonstigen Mandate Bedenken. Die SdK fordert bei sog. aktiven Aufsichtsräten, solche die noch in anderen Gesellschaften oder auch Behörden eine operative Funktion als Vorstand oder auch als Staatssekretär ausüben, eine Beschränkung auf insgesamt 3 Mandate, um eine sorgfältige und gewissenhafte Warhnehmung des Mandates nach Möglichkeit sicherzustellen. Beide genannten Kandidaten überschreiten diese Anzahl, so dass die Zustimmung zu versagen ist.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung zur Ermöglichung
der Briefwahl
Zustimmung
Begründung:
Der vorgelegte Beschlussvorschlag erhöht die Handlungsoptionen der Aktionäre in Bezug auf die Stimmrechtsausübung und entkoppelt diese durch eine weitere Variante von der persönlichen Anwesenheit. Dies reduziert die Gefahr präsenzabhängiger Zufalls-HV-Mehrheiten und ist daher zu begrüßen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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