Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG am 09.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, jeweils zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010
Ablehnung
Begründung:
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, ca. ¼ des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010 an die Aktionäre auszuschütten. Dies widerspricht den Vorgaben der SdK, wonach ein erwirtschafteter Bilanzgewinn hälftig zwischen den Aktionären und der Gesellschaft zu teilen ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Der Wahl der KPMG AG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer stehen grundsätzlich keine Bedenken entgegen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Honorare für die Abschlussprüfung und die für sonstige Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, um nicht Zweifel an der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zu begründen.
TOP 6
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
Begründung:
Herr Zimmermann und Herr Dr. Schmittmann sind jeweils in fünf anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien Mitglied. Es bestehen daher begründete Zweifel, dass diese Kandidaten über die erforderliche Zeit verfügen, um sich qualifiziert in den Aufsichtsrat einbringen zu können. Im Übrigen wurden in der Beschlussvorlage weder Angaben über die Qualifikation der Kandidaten bekannt gemacht noch wurde ausgeführt, wer die Funktion des unabhängigen Financial Experts übernehmen soll.
TOP 7
Beschlussfassung über Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und
Konzernabschluss
Ablehnung
Begründung:
Das von der Verwaltung problematisierte Persönlichkeitsrecht des einzelnen Vorstandsmitglieds muss hinter dem konkreten Willen des Gesetzgebers zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung zurücktreten. Es handelt sich hierbei um einen wesentlichen Vermögensposten, der ebenso transparent darzustellen ist wie alle anderen wesentlichen Vermögenswerte. Dies um so mehr, als der Gesetzgeber mittlerweile sogar die Möglichkeit der Beschlussfassung über das Vergütungssystems durch die Hauptversammlung vorsieht.
TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen und von Genussrechten mit Wandelungs- oder Optionsrecht mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals II und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Die Möglichkeit auf diese Weise Zinskosten zu ersparen ist sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch im Interesse der Aktionäre. Die Gefahr der Verwässerung von Aktienpositionen muss hier als verhältnismäßig zurücktreten. Dies umso mehr, als der vorgesehene Bezugsrechtsausschluss sich auf den Ausschluss für Spitzenbeträge beschränkt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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